Dissertationen und Rechtsprechung/ Rechtsstreitigkeiten / vonDaniel Majewski del Castillo und Raúl Alonso Flores Hernández.
Am #Dissertationsfreitag | Am 18. September 2026 veröffentlichte die Wochenzeitung „Semanario Judicial“ sieben neue Rechtsprechungsgrundsätze: sieben Einzelurteile.
Wir haben für dich die relevantesten ausgewählt, die von den Kollegialgerichten der Berufungsgerichte erlassen wurden:
Zusammenfassungen von Abschlussarbeiten
Digitale Registriernummer: 2032636 / Abschlussarbeit: II.1o.2 K (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die Unzulässigkeit wird offensichtlich nicht aufgehoben, wenn Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen eines beantragten Haftbefehls vorliegen.
Da es sich um einen Haftbefehl handelt, ist der ursprüngliche Beschluss nicht das geeignete Verfahrensdokument, um das Nichtvorliegen der beanstandeten Handlung festzustellen, wenn sich aus der vollständigen Lektüre der Klageschrift Anhaltspunkte für deren mögliche Existenz ergeben. Dies liegt daran, dass für eine solche Feststellung eine gründlichere Analyse erforderlich ist, die auf den in der Klageschrift und gegebenenfalls in deren Anlagen enthaltenen Informationen sowie auf den begründeten Berichten der zuständigen Behörden basiert.
Digitale Registriernummer: 2032640 / Abschlussarbeit: (II. Region) 1o.2 A (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die vom Steuerpflichtigen vorgelegten Beweise zur Widerlegung der Vermutung der Nichtexistenz von Geschäftsvorgängen müssen dem Grundsatz der freien, rationalen Beweiswürdigung entsprechen.
Artikel 69-B des Bundessteuergesetzbuchs sieht nicht vor, dass digitale Steuerbelege aus dem Internet einen vollwertigen Nachweis für die tatsächliche Durchführung der Geschäfte darstellen. Vielmehr ermöglicht er die Begründung einer gesetzlichen Vermutung, die den Steuerpflichtigen verpflichtet, seine tatsächliche Geschäftstätigkeit nachzuweisen. Daher kann nicht verlangt werden, dass bestimmte Dokumente automatisch den Nachweis der tatsächlichen Durchführung der Geschäfte erbringen, da dies einer impliziten Wiedereinführung eines Systems der strengen Beweisführung gleichkäme, was mit der Ausgestaltung des genannten Artikels 69-B unvereinbar wäre.
Digitale Registriernummer: 2032640 / Abschlussarbeit: (II. Region) 1o.2 A (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Um die Vermutung der Nichtexistenz von Geschäftsvorgängen zu widerlegen, muss die Darstellung des Steuerpflichtigen die wahrscheinlichste sein und durch ausreichende und vollständige Beweise gestützt werden.
Um die Vermutung der Behörde zu widerlegen, muss die Hypothese des Steuerpflichtigen auf der Grundlage einer vergleichenden Würdigung des von beiden Seiten vorgelegten Beweismaterials als wahrscheinlicher erscheinen. Darüber hinaus müssen die vorgelegten Beweise ausreichend und im Kontext vollständig sein, um den beanstandeten Vorgang unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls schlüssig und plausibel nachzuvollziehen.
Digitale Registriernummer: 2032642 / Abschlussarbeit: (II. Region) 1o.3 A (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Den vom Steuerpflichtigen vorgelegten CFDI, Buchhaltungsunterlagen und Arbeitsunterlagen, mit denen er die Vermutung der Nichtexistenz von Geschäftsvorgängen widerlegen will, ist die Beweiskraft abzusprechen.
Das formale Vorliegen von CFDI, Buchhaltungsunterlagen und Arbeitsunterlagen reicht nicht aus, um die tatsächliche Durchführung der Geschäftsvorgänge nachzuweisen, da dies lediglich formale Aufzeichnungen und Erklärungen belegt. Dazu müssen zusätzliche Elemente vorliegen, die die tatsächliche operative Leistungsfähigkeit und die materielle Durchführung belegen, wie beispielsweise Infrastruktur, Maschinenpark, Logistik oder Produktionsprozesse.
Dieser Beitrag wurde vonDaniel Majewski del Castillo undRaúl Alonso Flores Hernándezverfasst.


