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Dissertationsfreitag – 12. September – Wöchentliches Justizblatt der Föderation

Abhandlungen und Rechtsprechung/ Prozessführung / von , Daniel Majewski del Castillo, Zusel Soto Vilchis, José Alejandro Krause Marún, Karla Mishelli Tapia Santos und David Fernando Santos Mejía.

In #ThesisFriday | Am 12. September 2025 veröffentlichte die Wochenzeitung „Semanario Judicial“ 19 neue Rechtsprechungsgrundsätze: 6 Rechtsprechungsentscheidungen und 13 Einzelurteile.

Wir haben die für dich relevantesten Urteile ausgewählt, die von den Kollegialgerichten der Gerichtsbezirke und den regionalen Plenarsitzungen der Gerichtsbezirke erlassen wurden:

Zusammenfassungen von Abschlussarbeiten

Digitale Registriernummer: 2031240 / Dissertation: I.20o.A.4 K (11a.)

Einzelurteil der Berufungsgerichte

Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer endgültigen Aussetzung von Maßnahmen, die die individuellen oder kollektiven Rechte von indigenen Personen, Gemeinschaften oder Völkern beeinträchtigen, ist ein interkultureller, auf Vorsorge ausgerichteter Ansatz anzuwenden.

Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer endgültigen Aussetzung von Maßnahmen, die die Rechte indigener Völker und Gemeinschaften beeinträchtigen, müssen die Richter einen interkulturellen, vorsorglichen und nicht-integrationistischen Ansatz verfolgen, der deren Besonderheiten anerkennt und ihre Identität schützt, wobei ihre Rechte mit dem gesellschaftlichen Interesse und der kulturellen Vielfalt in Einklang gebracht werden.

Digitale Registriernummer: 2031241 / Dissertation: I.20o.A.77 A (11a.)

Einzelurteil der Berufungsgerichte

Eine vorläufige Aussetzung im Rahmen eines indirekten Rechtsschutzverfahrens ist unzulässig, um den Verkauf von Arzneimitteln zu ermöglichen, wenn dieser durch eine fiktive Genehmigung genehmigt wurde.

Es ist unzulässig, im Rahmen eines indirekten Verfassungsbeschwerdeverfahrens eine einstweilige Anordnung zu erlassen, um den Verkauf von Arzneimitteln zu ermöglichen, wenn sich die Zulassung ausschließlich auf die stillschweigende Zustimmung der Behörde stützt, da der Öffentlichkeit der gesetzlich gewährte Vorteil vorenthalten wird, dass die auf dem Markt befindlichen Arzneimittel die entsprechenden Qualitäts- und Gesundheitsrisikokontrollen bestanden haben, und der Beschwerdeführer einen Schaden erleidet, den er andernfalls nicht erlitten hätte, da das betreffende Produkt vom Markt genommen wurde.

Digitale Registriernummer: 2031243 / Abschlussarbeit: PR.A.C.CS. J/34 C (11a.)

Rechtsprechung der regionalen Plenarsitzungen der Berufungsgerichte

Im Vollstreckungsverfahren ist gegen den Beschluss, mit dem die Zulässigkeit festgestellt und die Zwangsvollstreckung einer Mediationsvereinbarung angeordnet wird, kein Rechtsmittel zulässig (für Mexiko-Stadt geltendes Recht).

Gegen den Beschluss, mit dem das Zwangsvollstreckungsverfahren für zulässig erklärt und die Vollstreckung einer Mediationsvereinbarung angeordnet wird, ist kein Rechtsmittel zulässig, um die wirksame und zügige Erfüllung der getroffenen Vereinbarung zu gewährleisten, da kein Artikel die Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen den beschriebenen Beschluss vorsieht; dies ist dadurch begründet, dass dieser Beschluss unmittelbar und direkt darauf abzielt, die zügige Vollstreckung der Mediationsvereinbarung zu erreichen.

Digitale Registriernummer: 2031228 / Abschlussarbeit: I.14o.C.4 C (11a.)

Einzelurteil der Berufungsgerichte

Die in dem genannten Artikel vorgesehene allgemeine Regel zur Feststellung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Sicherungsbeschlagnahme eines Schiffes gilt immer dann, wenn keine ausdrückliche Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt.

Wenn eine Vereinbarung vorliegt, in der sich die Parteien ausdrücklich der Zuständigkeit der Gerichte von Mexiko-Stadt unterwerfen und auf jeden anderen Gerichtsstand verzichten, hat dieser Wille Vorrang vor der allgemeinen Zuständigkeitsregel. Daher reicht es selbst im Falle einer Sicherungsbeschlagnahme eines Schiffes nicht aus, sich an die allgemeine Vorschrift zu halten, sondern es ist ergänzend das Handelsgesetzbuch anzuwenden, dessen Artikel festlegen, dass die Zuständigkeitsvereinbarung gültig ist, wenn sie vereinbart wurde. Folglich sind die Gerichte von Mexiko-Stadt für die Entscheidung über die beantragte einstweilige Verfügung zuständig.

Diese Veröffentlichung wurde erstellt von , Daniel Majewski del Castillo, Zusel Soto Vilchis, José Alejandro Krause Marún, Karla Mishelli Tapia Santos und David Fernando Santos Mejía.