Abhandlungen und Rechtsprechung/ Prozessrecht / von Daniel Majewski del Castillo, Zusel Soto Vilchis und Frida Isabel Velázquez Vargas.
Am #ThesisFriday | 8. Mai 2026 veröffentlichte die Wochenzeitung „Semanario Judicial“ 53 neue Rechtsprechungsgrundsätze: 16 Rechtsprechungsentscheidungen und 37 Einzelurteile.
Wir haben für Sie die relevantesten ausgewählt, die vom Obersten Gerichtshof der Nation, den regionalen Plenarsitzungen der Berufungsgerichte und den Kollegialgerichten der Berufungsgerichte erlassen wurden:
Zusammenfassungen von Abschlussarbeiten
Digitale Registrierung: 2032081 / Dissertation: P./J. 62/2026 (12.)
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
In einem Verfassungsklageverfahren ist die Ungültigkeitserklärung mit weitreichender Wirkung für allgemeine Vorschriften angebracht, wenn der für ungültig erklärte Teil der Vorschrift die gesamte Bestimmung, zu der er gehört, unwirksam macht.
Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass sich die Ungültigkeit einer allgemeinen Vorschrift auch auf diejenigen Vorschriften oder Textteile erstrecken muss, die unmittelbar von ihr abhängen, selbst wenn diese nicht angefochten wurden, sofern ihre Streichung dazu führt, dass der Rest der Vorschrift sinnlos wird, widersprüchlich ist oder nicht mehr ordnungsgemäß angewendet werden kann, da ein so enger grammatikalischer und funktionaler Zusammenhang besteht, dass die Vorschrift in ihrer Gesamtheit unwirksam wird.
Digitale Registrierung: 2032089 / Dissertation: P./J. 60/2026 (12.)
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Vorschriften, die die Erhebung von kommunalen Gebühren für die Erteilung von Betriebsgenehmigungen im Zusammenhang mit der Erzeugung, Übertragung oder Verteilung von elektrischer Energie vorsehen, sind verfassungswidrig.
Aus der Verfassung geht hervor, dass der Elektrizitätssektor ein strategischer Bereich ist, der ausschließlich dem Bund vorbehalten ist, weshalb nur dieser in dieser Angelegenheit planen, kontrollieren, regulieren und Gesetze erlassen darf. Folglich greift ein kommunales Steuergesetz, das die Erhebung von Gebühren für Betriebsgenehmigungen im Zusammenhang mit der Erzeugung, Übertragung oder Verteilung von elektrischer Energie vorsieht, in eine Zuständigkeit des Bundes ein, da es Tätigkeiten, die zum nationalen Stromnetz gehören, von der Zahlung lokaler Abgaben abhängig macht, was verfassungswidrig ist.
Digitale Registriernummer: 2032105 / Dissertation: PR.A.C.CN. J/4 C (12a.)
Rechtsprechung der regionalen Plenarsitzungen der Berufungsgerichte
Die bei der zuständigen Stelle des Finanzinstituts eingereichte Beschwerde unterbricht die Verjährungsfrist für die aus einem Versicherungsvertrag resultierende ordentliche Klage.
Dies gilt, da sich beide Beschwerden zwar unterscheiden, jedoch beide Auswirkungen auf die Beschwerdefrist haben: Die bei dem Finanzinstitut eingereichte Beschwerde setzt die Verjährung aus, während die bei der Condusef eingereichte Beschwerde sie unterbricht. Daher kann der Verbraucher einen dieser beiden Wege wählen, sofern er seine Beschwerde innerhalb der im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehenen gesetzlichen Frist einreicht.
Digitale Registriernummer: 2032067 / Dissertation: I.20o.A.30 A (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die Äußerungen von Frauen, die angeben, unbezahlte Betreuungsarbeit zu leisten, müssen unter einer intersektionalen Gender-Perspektive betrachtet werden.
Historisch gesehen wurden Frauen in ungleicher Weise unbezahlte Betreuungsaufgaben im Haushalt auferlegt, die oft nicht dokumentiert werden und daher vor Gericht nur schwer nachzuweisen sind. Wenn eine Frau unter Eid aussagt, dass sie diese Tätigkeiten ausübt, muss diese Aussage daher unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive gewürdigt werden, ohne dass von ihr übermäßige Nachweise verlangt werden.
Digitale Registrierung: 2032068 / Abschlussarbeit: I.10o.C.3 C (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Ein geschädigter Dritter kann im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens Schadensersatz oder Entschädigung aufgrund der durch einen Versicherungsvertrag gedeckten Haftung direkt gegen einen Versicherer geltend machen.
Obwohl es sich bei der Versicherung um einen Handelsvertrag handelt, entsteht die Verpflichtung, wenn eine geschädigte Person direkt beim Versicherer eine Entschädigung aus der zivilrechtlichen Haftung geltend macht, nicht aus dem Versicherungsvertrag, sondern aus dem durch den Schadensfall – beispielsweise einen Verkehrsunfall – verursachten Schaden. Wenn also aus der Klage hervorgeht, dass der Anspruch auf einen Unfall und eine zivilrechtliche Haftung zurückzuführen ist, ist das mündliche Handelsverfahren nicht anwendbar, sodass der Richter die Klage von Anfang an abweisen kann, da es sich um eine verfahrensrechtliche Voraussetzung handelt, die er von Amts wegen prüfen muss.
Digitale Registrierung: 2032076 / Dissertation: XXX.4o.7 K (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Für die Zwecke eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens kann eine Stelle als zuständige Behörde gelten, auch wenn sie in einem Verwaltungsstreitverfahren formell als betroffener Dritter geladen wurde.
Auch wenn ein betroffener Dritter ursprünglich als Partei in einem Verwaltungsstreitverfahren auftritt, wird er zur Behörde, sobald ihm das Urteil die Vornahme, Änderung, Aufhebung oder Unterlassung von Verwaltungsakten auferlegt, und zwar in Ausübung öffentlicher Befugnisse, die den Rechtsbereich des Einzelnen beeinträchtigen können. Wenn er daher zur Erfüllung der Entscheidung gegenüber einer Person verbindliche Handlungen vornehmen oder eine öffentliche Dienstleistung unter bestimmten Bedingungen erbringen muss, ist er für die Zwecke des Rechtsschutzes als Behörde anzusehen.
Digitale Registrierung: 2032084 / Abschlussarbeit: VI.3o.A.3 K (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die Frist für die Einreichung der Klage beginnt am Tag nach dem Tag, an dem der Rechtsakt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam wird.
Wenn die für die angefochtene Maßnahme maßgebliche Vorschrift vorsieht, dass Zustellungen ab dem ersten Werktag nach dem Tag ihres Inkrafttretens als erfolgt gelten, ist dies nicht so zu verstehen, dass die Frist für die Einreichung der Verfassungsbeschwerde erst ab dem Tag nach diesem Tag zu laufen beginnt. Vielmehr ist der erste Tag für die Einleitung des Verfahrens genau der Tag, an dem die Zustellung rechtswirksam erfolgte, da dies der Tag nach dem Tag ist, an dem die Zustellung wirksam wurde.
Digitale Registriernummer: 2032090 / Abschlussarbeit: VI.3o.A.23 A (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die gesamtschuldnerische Haftung des Fahrzeughalters für technisch erfasste Verstöße ist verfassungsrechtlich zulässig, da es materiell unmöglich ist, den Fahrer zu identifizieren.
Diese gesamtschuldnerische Haftung ist als angemessene Folge der Gestaltung eines Verkehrssystems zu begründen, das darauf ausgerichtet ist, der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nachzukommen und eine Kultur der Einhaltung der Verkehrsregeln zu fördern, in der die Sicherheit der Menschen geschützt und Verkehrsunfälle vermieden werden.
Digitale Registriernummer: 2032110 / Dissertation: XVII.1o.P.A.46 A (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die Wirkungen der einstweiligen Verfügung, mit der dem IMSS auferlegt wurde, der klagenden Person die für ihre Geschlechtsangleichung erforderlichen medizinischen Leistungen zu erbringen, dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass ihre Mitgliedschaft weiterhin besteht.
Zwar ist die medizinische Versorgung durch das IMSS eine direkte Folge der Versicherungszugehörigkeit des Arbeitnehmers, doch gilt ebenso, dass sie einerseits aufgrund seiner strukturellen Schutzbedürftigkeit – die sich aus dem Zusammenspiel zahlreicher sozialer Faktoren ergibt, die die uneingeschränkte Ausübung seiner Menschenrechte beeinträchtigen, darunter der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Beschäftigung aufgrund ihrer Transsexualität, und andererseits als Garantie für den Schutz ihres Menschenrechts auf Gesundheit.
Digitale Registrierung: 2032118 / Abschlussarbeit: I.10o.C.1 K (12. Semester)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die Aussetzung des Amparo-Verfahrens kann gegen einstweilige Verfügungen gewährt werden, die in Zivil- oder Handelsverfahren erlassen wurden, wenn diese den Gegenstand des Ausgangsverfahrens nicht wahren oder Einschränkungen auferlegen.
Dies ist dann zu gewähren, wenn die in einem Zivil- oder Handelsverfahren angeordneten einstweiligen Maßnahmen ihre instrumentelle Funktion überschreiten, sei es durch die Auferlegung allgemeiner Verpflichtungen, die Änderung der zuvor bestehenden Rechtslage, die Einschränkung der Ausübung von Rechten oder die Blockierung eines verfassungsrechtlich geschützten Schiedsverfahrens, wodurch sie den Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens nicht mehr wahren, sondern vielmehr zu einer fortdauernden Beeinträchtigung der Menschenrechte führen.
Digitale Registriernummer: 2032113 / Dissertation: XV.2o.1 K (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs auf indirekten Rechtsschutz durch die zuständigen Behörden, Privatpersonen in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörden oder betroffene dritte Behörden.
Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Zustellung der angefochtenen Entscheidung an die Behörde, an die die Beschwerde gerichtet ist, durch einen vom Bezirksgericht bevollmächtigten Urkundsbeamten rechtswirksam erfolgt ist.
Die Veröffentlichung wurde von Daniel Majewski del Castillo, Zusel Soto Vilchis und Frida Isabel Velázquez Vargas erstellt.


