Dissertationen und Rechtsprechung/ Rechtsstreitigkeiten / vonDaniel Majewski del Castillo,Guadalupe Villa Figueroa,Raúl Alonso Flores Hernández und Frida Isabel Velázquez Vargas.
Am #Dissertationsfreitag | Am 4. September 2026 veröffentlichte die „Semanario Judicial“ 35 neue Rechtsprechungsgrundsätze: 8 Rechtsprechungsentscheidungen und 27 Einzelurteile.
Wir haben für Sie die wichtigsten davon ausgewählt, die vom Obersten Gerichtshof der Nation und den Kollegialgerichten der Berufungsinstanzen erlassen wurden:
Zusammenfassungen von Abschlussarbeiten
Digitale Registriernummer: 2032601 / Dissertation: P./J. 179/2026 (12.)
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Im ordentlichen Handelsprozess ist ein Rechtsmittel gegen das Urteil, mit dem über die Nichtigkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird, zulässig.
Wird die Nichtigkeit im Rahmen eines ordentlichen Handelsverfahrens auf der Grundlage von Artikel 1424 geltend gemacht, so wird die Entscheidung in Ausübung der ordentlichen Gerichtsbarkeit erlassen und unterliegt den allgemeinen Rechtsbehelfsvorschriften dieses Verfahrens; folglich muss gemäß dem Grundsatz der Rechtskraft zunächst der Rechtsbehelf der Berufung ausgeschöpft werden, bevor ein Verfassungsbeschwerdeverfahren eingeleitet werden kann.
Digitale Registrierung: 2032608 / Dissertation: P./J. 178/2026 (12.)
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Im Adoptionsverfahren ist es in der Phase der vorläufigen Aufnahme angebracht, eine Aussetzung zu gewähren, um die Ausstellung einer vorläufigen Urkunde für einen Minderjährigen anzuordnen.
Dies liegt daran, dass das Recht minderjähriger Personen auf Identität einen verstärkten und dringenden Schutz erfordert, der nicht vom rechtskräftigen Urteil abhängig gemacht werden darf. Daher darf in Amparo-Verfahren zu Adoptionen in der Phase der vorläufigen Aufnahme die Unterlassung, das Standesamt als zuständige Behörde anzugeben, die Aussetzung zur Ausstellung einer vorläufigen Geburtsurkunde nicht verhindern, da die Forderung nach einer solchen Formalität verfahrensrechtliche Anforderungen über das Wohl des Kindes stellt und den Schutzzweck der einstweiligen Anordnung verfälscht.
Digitale Registrierung: 2032586 / Dissertation: P./J. 175/2026 (12a.)
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Die lokalen Bestimmungen über das Entmündigungsverfahren werden mit Inkrafttreten der Nationalen Zivil- und Familienprozessordnung aufgehoben.
Mit Inkrafttreten der Nationalen Zivil- und Familienprozessordnung wurden die Entmündigungsverfahren, die die Rechtsfähigkeit volljähriger Personen einschränken, aufgehoben. Diese Aufhebung gilt sofort und unterliegt nicht der schrittweisen Umsetzung der Prozessordnung in den Bundesländern. Das Gegenteil zu behaupten, mit der Begründung, dass die lokalen Gesetzbücher weiterhin in Kraft seien, würde eine Regelung aufrechterhalten, die mit dem sozialen Modell der Behinderung und mit der Absicht des Gesetzgebers, die Regelungen zur Willensersetzung abzuschaffen, unvereinbar ist.
Digitale Registriernummer: 2032590 und 2032591 / Dissertation: I.20o.A.69 A (12a.) und I.20o.A.68 A (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Im Markenrecht ist der Grundsatz der Spezialität entsprechend dem zum Zeitpunkt der Eintragung bestehenden technologischen Kontext anzuwenden.
Der Grundsatz der Spezialität darf angesichts des technologischen Wandels nicht statisch angewendet werden, da neue Kategorien wie „herunterladbare Software“ nicht automatisch unter frühere Oberbegriffe fallen und die Ähnlichkeit von Produkten nicht anhand einer isolierten Verwendung oder ihrer bloßen technischen Kompatibilität bestimmt werden kann. Die Prüfung muss den technologischen Kontext der Eintragung und die aktuelle Marktlage berücksichtigen, um eine unzulässige Ausweitung des ausschließlichen Rechts zu vermeiden.
Digitale Registriernummer: 2032602 / Abschlussarbeit: IV.2o.A.5 K (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die Beschwerde gegen die Unterlassung der Übermittlung eines Schriftsatzes oder eines Verfahrensschritts durch den Vorsitz des Kollegialgerichts ist zulässig.
Der im Amparo-Gesetz vorgesehene Rechtsbehelf ist nicht nur gegen positive Verfahrensentscheidungen des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts eines Gerichtsbezirks zulässig, sondern auch gegen dessen Unterlassung, über einen Antrag oder einen Schriftsatz zu entscheiden. Eine Einschränkung dieses Rechtsbehelfs würde das Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz, auf ein ordnungsgemäßes Verfahren und auf Zugang zu einer zügigen Rechtsprechung (Artikel 17 der Verfassung) verletzen.
Digitale Registriernummer: 2032604 / Abschlussarbeit: I.5o.A.7 A (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Das Fehlen von Beweismitteln zur Bezifferung oder Einzelermittlung des immateriellen Schadens aufgrund seiner rechtswidrigen Handlung rechtfertigt nicht die Verweigerung seiner Anerkennung im Hinblick auf die vermögensrechtliche Haftung des Staates.
Die Prüfung des immateriellen Schadens umfasst zwei verschiedene Schritte: (i) die Feststellung seines Vorliegens, das durch Vermutungen oder Beweise belegt wird und nicht mangels Beweisen hinsichtlich der Höhe verneint werden darf, und (ii) seine finanzielle Bezifferung. Wenn das Gericht daher der Ansicht ist, dass es an Anhaltspunkten für die Festsetzung des Schadenersatzes mangelt, muss der Richter die Verurteilung aufrechterhalten und deren Berechnung auf das Festsetzungsverfahren vertagen.
Digitale Registriernummer: 2032606 und 2032607 / Dissertation: I.20o.A.65 A (12a.) und I.20o.A.64 A (12a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Eine endgültige Aussetzung des Verfahrens zur indirekten Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Sperrung von Bankkonten durch die UIF ist unzulässig, wenn aus den Berichten der Behörden Anhaltspunkte für Transaktionen im Zusammenhang mit möglichen Betrugsfällen hervorgehen.
Bei der Entscheidung über die Aussetzung im Rahmen des Verfassungsrechtsschutzverfahrens muss der Richter den Anschein des berechtigten Anspruchs gegen die öffentliche Ordnung abwägen. Wenn aus den Akten hervorgeht, dass die Mittel aus unregelmäßigen Finanztransaktionen oder aus unerlaubten Quellen stammen, die mit einer unter Zwangsverwaltung stehenden Volksfinanzgesellschaft (SOFIPO) in Verbindung stehen, würde die Gewährung der Maßnahme zur Verfügung über das Geld das Finanzsystem und die Interessen der Sparer gefährden, weshalb sie abgelehnt werden muss, da eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung vorliegt.
Die Veröffentlichung wurde vonDaniel Majewski del Castillo,Guadalupe Villa Figueroa,Raúl Alonso Flores Hernández und Frida Isabel Velázquez Vargaserstellt.


