Abhandlungen und Rechtsprechung/ Rechtsstreitigkeiten / von Cynthia González Veraund Daniel Majewski del Castillo.
In #ThesisFriday | 4. April 2025 veröffentlichte die Wochenzeitung „Semanario Judicial“ 32 neue Rechtsprechungsgrundsätze: 9 Rechtsprechungsentscheidungen und 23 Einzelurteile.
Wir haben die für dich relevantesten Urteile ausgewählt, die von den Kammern des Obersten Gerichtshofs (SCJN) und den Kollegialgerichten der Berufungsinstanzen erlassen wurden:
Zusammenfassungen von Abschlussarbeiten
Urteil: 1. Instanz / 27. Juni 2025 (11.) / Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (SCJN)
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Im Zivilverfahren kann ein Arzt persönlich wegen zivilrechtlicher Haftung für sein schuldhaftes oder fahrlässiges Handeln bei der Ausübung seiner Tätigkeit in einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheitswesens verklagt werden, während die finanzielle Haftung des Staates im Verwaltungsverfahren geltend gemacht wird.
Ein ordentliches Zivilverfahren ist zulässig, wenn ein Arzt privat verklagt wird, unabhängig davon, ob er in einer öffentlichen Einrichtung tätig ist oder nicht, da seine Haftung auf dem den Patienten zugefügten Schaden beruht, was eine subjektive Haftung begründen könnte; damit ein Schadensersatzanspruch besteht, muss daher das Verschulden oder die Fahrlässigkeit des Arztes nachgewiesen werden, dem der Schaden zugerechnet wird. Das ordentliche Zivilverfahren ist jedoch nicht geeignet, um die Vermögenshaftung des Staates geltend zu machen, die sich aus den Gesundheitsdienstleistungen ergibt, die er über seine Bundesinstitutionen wie das IMSS oder das ISSSTE erbringt.
Digitale Registriernummer: 2030203 / Abschlussarbeit: I.3o.C.104 C (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Artikel 69 des Gesetzes zum Schutz und zur Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen verletzt das Recht auf Zugang zur Justiz, da er vorsieht, dass keine weitere Beschwerde wegen desselben Sachverhalts eingereicht werden kann, wenn der Betroffene nicht zur Schlichtungsverhandlung erscheint und keine Begründung vorlegt.
Die Regelung, wonach keine neue Beschwerde eingereicht werden kann, wenn der Nutzer ohne triftigen Grund nicht zur Schlichtungsverhandlung erscheint, verletzt das Recht auf Zugang zur Justiz, da sie eine absolute und unverhältnismäßige Einschränkung darstellt. Auch wenn ihr Ziel darin besteht, den Missbrauch von Schlichtungsverfahren zu verhindern, gibt es weniger einschneidende Maßnahmen, wie beispielsweise die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnden Interesses oder die Verhängung einer Sanktion.
Digitale Registrierung: 2030204 / Dissertation: 2a./J. 9/2025 (11a.)
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
Artikel 124 Absatz I des Allgemeinen Gesetzes über die Verwaltungshaftung verstößt nicht gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und der Rechtssicherheit, da er keine Frist für die Dauer der Aussetzung der Dienstausübung eines Beamten vorsieht, gegen den in einem Verwaltungsverfahren ermittelt wird.
Die Tatsache, dass der genannte Artikel 124 Absatz I keine Frist für die Dauer der einstweiligen Anordnung festlegt, macht diese nicht verfassungswidrig, da dies nicht bedeutet, dass ihre Dauer unbegrenzt sein kann; denn sie besteht nicht für sich allein, sondern ist ein Nebenprodukt des Verfahrens, aus dem sie hervorgeht. Das heißt, es gilt, dass sie wie jede andere einstweilige Anordnung so lange Bestand hat, bis die endgültige Entscheidung in dem Verfahren ergeht.
Digitale Registriernummer: 2030192 / Abschlussarbeit: III.1o.A. J/9 K (11a.)
Rechtsprechung der Berufungsgerichte
Die Aufforderung des Bezirksrichters zur Klarstellung der Klage auf indirekten Rechtsschutz muss sich zwangsläufig auf das einschlägige Recht stützen.
Die Aufforderung ist eine Form der Kommunikation zwischen Richter und Partei, in der der Richter von dieser die Erfüllung einer Handlungspflicht oder die Unterlassung einer Handlung verlangt, verbunden mit einer Androhung für den Fall der Nichtbefolgung. Daher muss ihre Erteilung auf dem Gesetz beruhen, da dieses den Richter in seiner Funktion als wirksames Rechtsmittel dazu ermächtigt. Im Zusammenhang mit dem Grundsatz „pro actione“ sind die Gerichte verpflichtet, die ihnen vorgelegten Streitigkeiten ohne Hindernisse oder unnötige Verzögerungen zu entscheiden und Formalismen oder unangemessene Auslegungen zu vermeiden, die die Verhandlung in der Sache verhindern oder erschweren oder die Rechtspflege verzögern.
Digitale Registriernummer: 2030179 / Dissertation: I.15o.C.9 K (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Der Beschluss der Eigentümerversammlung, den Aufzug für eine Etage eines Eigentümers zu sperren, der aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und seines Gesundheitszustands schutzbedürftig ist, stellt eine Handlung dar, die mit der einer Behörde in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren vergleichbar ist.
In der Regel handelt es sich bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung um Handlungen von Privatpersonen. Ausnahmen von dieser Regel bilden Fälle, in denen die Versammlung aufgrund der Tragweite, Unmittelbarkeit und Durchschlagskraft, mit der die Maßnahme in Bezug auf Grundrechte wie das Leben und die Gesundheit von Personen umgesetzt wurde, wie eine öffentliche Einrichtung auftritt. Dies führt dazu, dass ihr Ursprung in einer Logik des Autoritarismus liegt, die in jedem Fall eher Beziehungen von Über- zu Unterordnung ähnelt als Beziehungen der Koordination und des Zusammenlebens zwischen Privatpersonen, die als gleichberechtigt gelten.
Digitale Registriernummer: 2030181 / Abschlussarbeit: I.2o.A.E.6 A (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die Unvollstreckbarkeit von Verfügungen, mit denen die COFECE Geldbußen verhängt oder Vermögenswerte, Rechte, Gesellschaftsanteile oder Aktien ausgliedert, stellt eine verfassungsrechtliche Vorgabe für die Verwaltungsbehörde dar.
Im vorliegenden Fall stellt die Nichtdurchführbarkeit der genannten Maßnahmen eine Anordnung an die Regulierungsbehörde dar, was bedeutet, dass ihre Verbindlichkeit nicht von der Entscheidung des Gerichts abhängt und unabhängig von der Anordnung der einstweiligen Verfügung ist, da es sich um eine der Regulierungsbehörde auferlegte Verpflichtung handelt, der diese ab der Zulassung der Verfassungsbeschwerde unverzüglich nachkommen muss.
Digitale Registriernummer: 2030194 / Abschlussarbeit: I.2o.A.E.5 A (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Ein Antrag auf Aussetzung im Rahmen eines indirekten Verfassungsrechtsschutzverfahrens gegen Maßnahmen der COFECE ist unzulässig.
Gerichte, die über gegen diese Rechtsakte eingereichte Verfassungsbeschwerden entscheiden, dürfen die Behandlung des entsprechenden Zwischenverfahrens nicht anordnen, da die einstweilige Verfügung ausnahmslos abgelehnt wird, da keine Grundlage für die erforderliche Prüfung gemäß den geltenden Vorschriften und allgemeinen Grundsätzen vorliegt.
Digitale Registriernummer: 2030199 / Abschlussarbeit: I.11o.C.27 C (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die in den Finanzdienstleistungsverträgen, die von Kreditvermittlungsorganisationen mittels Standardverträgen abgeschlossen wurden, festgelegte Vereinbarung über die territoriale Ausweitung ist nichtig.
Standardverträge, die von Kreditvermittlungsorganisationen wie den SOFOMES abgeschlossen werden, unterliegen denselben Verbraucherschutzvorschriften wie Bankverträge. Dies liegt daran, dass in beiden Fällen darauf abgezielt wird, die Rechte der Nutzer von Finanzdienstleistungen zu schützen und für Fairness, Rechtssicherheit und Rechtsgewissheit in den Beziehungen zwischen Nutzern und Finanzinstituten zu sorgen.
Digitale Registriernummer: 2030201 / Dissertation: I.15o.C.8 K (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Die im Rahmen eines indirekten Verfassungsbeschwerdeverfahrens elektronisch vorgelegten Beweismittel sind sowohl im Hauptverfahren als auch im Zwischenverfahren zu würdigen, unabhängig davon, ob sie nur in einem der beiden Verfahren vorgelegt wurden.
Wird ein Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt, um der Haupt- oder Nebenakte beigefügt zu werden, sofern zwei oder mehr einfache Kopien des Dokuments beigefügt sind, ohne dass ausdrücklich deren Beglaubigung oder Beglaubigungsvermerk beantragt wird, hat der Amparo-Richter davon auszugehen, dass diese Kopien zur Erstellung der verschiedenen Aktenbände bestimmt sind, und daher von Amts wegen anzuordnen, dass die entsprechende Beglaubigung vorgenommen und diese Kopien je nach Fall der Haupt- oder Nebenakte beigefügt werden, damit die Kopien bei der Entscheidung über die tatsächlich vorgebrachte Frage Beweiskraft besitzen.
Digitale Registriernummer: 2030207 / Dissertation: I.20o.A.69 A (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Werden im Rahmen eines schulischen Disziplinarverfahrens Handlungen festgestellt, die als geschlechtsspezifische Gewalt einzustufen sind, ist der vom mutmaßlichen Täter beantragte endgültige Ausschluss abzulehnen, damit er weiterhin als regulärer Schüler an der Einrichtung verbleiben kann.
Wenn die angefochtene Maßnahme in der Aussetzung des Status als ordnungsgemäßer Schüler an einer Bildungseinrichtung besteht, die auf Verhaltensweisen zurückzuführen ist, die als geschlechtsspezifische Gewalt eingestuft werden, handelt es sich dabei um eine gültige und dem gesellschaftlichen Interesse entsprechende Maßnahme, da sie den nationalen und internationalen Verpflichtungen zur Prävention und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen entspricht. Daher verstößt die Gewährung einer endgültigen Aussetzung, die es dem Beschwerdeführer ermöglichen würde, seine mit dem Status als regulärer Schüler verbundenen Rechte weiterhin auszuüben, gegen das öffentliche Interesse und gegen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung, da der Staat und die Behörden eine erneute Viktimisierung vermeiden und die eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte und Nichtdiskriminierung einhalten müssen.
Veröffentlichung erstellt von Cynthia González Veraund Daniel Majewski del Castillo.


