Abhandlungen und Rechtsprechung/ Prozessführung / von , Daniel Majewski del Castillo, Zusel Soto Vilchis, José Alejandro Krause Marún, Karla Mishelli Tapia Santos, José Alejandro Krause Marún, David Fernando Santos Mejía und Carla Itzel Rincón Guerrero.
In #ThesisFriday | Am 10. Oktober 2025 veröffentlichte die Wochenzeitschrift „Semanario Judicial“ 16 neue Rechtsprechungsgrundsätze: 4 Rechtsprechungsentscheidungen und 12 Einzelurteile.
Wir haben für Sie die relevantesten ausgewählt, die von Kollegialgerichten der Berufungsinstanz und regionalen Plenarsitzungen der Berufungsinstanz erlassen wurden:
Zusammenfassungen von Abschlussarbeiten
Digitale Registriernummer: 2031326 / Abschlussarbeit: (V. Region) 4.5 C (11.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Das Fehlen der Kopien der RFC- oder CURP-Nummer rechtfertigt nicht die Sanktion, die Klage in Handelssachen als unbeantwortet zu betrachten.
Der Oberste Gerichtshof hatte entschieden, dass in einem handelsrechtlichen Vollstreckungsverfahren Kopien des RFC und der CURP lediglich dazu dienen, die Parteien korrekt zu identifizieren und Verwechslungen zu vermeiden, ihr Fehlen jedoch keine Sanktionierung des Beklagten in Form einer Klageerklärungslosigkeit rechtfertigt. Wenn der Beklagte anerkennt, das der Klage zugrunde liegende Dokument unterzeichnet zu haben, gilt seine Identität als bestätigt und es besteht kein Grund, das Verfahren zu wiederholen; in jedem Fall kann der Richter diese Dokumente nachträglich anfordern, doch darf für deren Fehlen keine übermäßige Sanktion verhängt werden.
Digitale Registriernummer: 2031325 / Abschlussarbeit: II.4o.A.2 K (11a.)
Einzelurteil der Berufungsgerichte
Im Falle der Nichtvollstreckung eines Urteils im Rahmen eines indirekten Verfassungsrechtsschutzverfahrens muss das Bezirksgericht feststellen, dass die Behörde dem Urteil nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Es wurde klargestellt, dass der Bezirksrichter in Verfahren zur indirekten Verfassungsbeschwerde vor der Behandlung des Antrags wegen Nichtvollstreckung des Urteils prüfen muss, ob die zuständige Behörde der Verfassungsbeschwerdeentscheidung nachgekommen ist oder nicht, die entsprechenden Sanktionen verhängen und erst im Falle einer vollständigen, teilweisen, mangelhaften oder unmöglich zu erfüllenden Nichtbefolgung die Akte an das Kollegialgericht weiterleiten muss. Auch wenn das Gesetz dem Beschwerdeführer nicht verbietet, einen solchen Antrag zu stellen, muss der Richter zunächst das Vollstreckungsverfahren ausschöpfen und feststellen, dass tatsächlich ein Versäumnis oder eine mangelhafte Erfüllung seitens der Behörde vorliegt.
Digitale Registriernummer: 2031322 / Dissertation: PR.A.C.CN. J/93 A (11.)
Rechtsprechung der regionalen Plenarsitzungen der Berufungsgerichte
Die Berichtigung des bei der Einkommensteuer abgezogenen Betrags muss erfolgen, bevor der Antrag auf Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Beträge gestellt wird.
Dies gilt, da der Steuerpflichtige seine steuerliche Situation vor oder gleichzeitig mit dem Antrag auf Rückerstattung der zu Unrecht geleisteten Zahlung berichtigen muss, indem er eine ergänzende Steuererklärung einreicht, mit der der entsprechende Abzug aufgehoben wird. Würde dies erst später geschehen, würde dies zu Unstimmigkeiten führen und die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Rechtssicherheit und des Grundsatzes von Treu und Glauben im Steuerrecht beeinträchtigen.
Digitale Registriernummer: 2031331 / Dissertation: PR.A.C.CN. J/96 A (11a.)
Rechtsprechung der regionalen Plenarsitzungen der Berufungsgerichte
Die Ersetzung der mangelhaften Beschwerde ist zugunsten von Rentnern zulässig (Artikel 79 Absatz 5 des Amparo-Gesetzes).
Die Zulassung der Beschwerde ist für Rentner, die Leistungen aus ihrer Rente einfordern, angebracht, da ihre prekäre Lage und der soziale Charakter des geltend gemachten Rechts einen verstärkten Schutz rechtfertigen, der ihnen einen wirksamen Zugang zur Justiz gewährleistet.
Digitale Registriernummer: 2031320 / Abschlussarbeit: VI.2º.C.11 C (11.)
Einzelurteil eines Berufungsgerichts
Gegen Vereinbarungen, die von den Parteien in einem Zivilprozess getroffen wurden und rechtskräftig geworden sind, kann kein Rechtsmittel eingelegt werden (Gesetzgebung des Bundesstaates Puebla).
Gegen den Beschluss, mit dem ein gerichtlicher Vergleich genehmigt und rechtskräftig wird, ist kein Rechtsmittel zulässig, da dieser die Wirkung eines rechtskräftigen und unanfechtbaren Urteils hat und damit die Rechtssicherheit und Stabilität der Vereinbarungen zwischen den Parteien festigt.
Digitales Register: 2031330 / Abschlussarbeit: XXII.3º.A.C. J/1 A (11.)
Rechtsprechung der Berufungsgerichte
Wird die Nichtigkeit der Handlung festgestellt, die zu Bergungs-, Abschlepp- und Abstelldienstleistungen geführt hat, ist die Rückerstattung der entsprechenden Zahlung fällig (Gesetzgebung des Bundesstaates Querétaro).
Wird ein Verkehrsverstoß für nichtig erklärt, ist die Erstattung der Abschlepp- und Verwahrungskosten anzuordnen, da diese eine unmittelbare Folge des für nichtig erklärten Verwaltungsakts darstellen und ihre Erstattung ein wesentlicher Bestandteil des Rechts auf wirksamen Rechtsschutz ist.
Die Veröffentlichung wurde erstellt von , Daniel Majewski del Castillo, Zusel Soto Vilchis, José Alejandro Krause Marún, Karla Mishelli Tapia Santos, José Alejandro Krause Marún, David Fernando Santos Mejía und Carla Itzel Rincón Guerrero.


