5. März 2021 / Partnerschaften BGBG
Die Verabschiedung des Gesetzes 4686/2020 durch das griechische Parlament im Juni 2020 war der erste konkrete Schritt zur Vereinfachung des Verfahrens. Zudem können ausländische Investoren Immobilien in der Hellenischen Republik erwerben, ohne das Land besuchen zu müssen.

Angesichts des wachsenden Interesses der Antragsteller ging die Regierung am 23. Dezember 2020 einen Schritt weiter, indem sie die Reform des Gesetzes Nr. 4764/4040 verabschiedete und das Verfahren wie folgt beschleunigte:
- Der Antragsteller benennt einen Rechtsvertreter in der Hellenischen Republik;
- Der Rechtsvertreter unterstützt den Antragsteller bei der Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen, ohne dass dessen Anwesenheit erforderlich ist;
- Der Antragsteller wählt mit Unterstützung des benannten Rechtsvertreters eine Immobilie seiner Wahl aus;
- Der gesetzliche Vertreter reicht den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein;
- Es wird eine befristete Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt, die der gesetzliche Vertreter im Namen des Antragstellers und seiner unterhaltsberechtigten Familienangehörigen entgegennimmt;
- Der Antragsteller und der Inhaber der befristeten blauen Aufenthaltsgenehmigung können innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Antragstellung nach Griechenland reisen, um ihre biometrischen Daten abzugeben;
- Das Verfahren wird abgeschlossen, und der Antragsteller erhält zusammen mit seinen unterhaltsberechtigten Familienangehörigen und seinem Ehepartner das griechische Golden Visa.
Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und stellt in keinem Fall eine Rechtsberatung dar. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Hector Guzmán.
N. Kalifatidou
Rechtsanwältin – Rechtsberaterin
Für BGBG / Arsen Theofanidis LLC
