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Die Einführung des beschleunigten Verfahrens zur Unternehmensgründung in der Republik Zypern


10. September 2020 / Partnerschaften BGBG

 

Am 3. September 2020 verabschiedete der Ministerrat die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für die Unternehmensgründung durch Drittstaatsangehörige in der Republik Zypern, das als „Beschleunigtes Verfahren zur Unternehmensgründung“ bezeichnet wird. Das Konzept entstand im Rahmen eines Kooperationsprojekts zwischen dem Ministerium für Energie, Handel und Industrie sowie den Ministerien für auswärtige Angelegenheiten, Inneres, Finanzen und Arbeit.

 

Die kürzlich veröffentlichten Bestimmungen legen die Grundlagen für die Registrierung und Gründung eines Unternehmens innerhalb von sieben Werktagen ab dem Datum der Antragstellung beim Ministerium für Energie, Handel und Industrie fest. Mit Ausnahme von Bau- und Planungsgenehmigungen werden alle anderen als notwendig erachteten Dokumente und/oder Genehmigungen innerhalb von 30 Tagen ausgestellt.

 

Das übergeordnete Ziel der Einführung dieses beschleunigten Verfahrens ist es, Investitionen anzuziehen, die das Wirtschaftswachstum des Landes ankurbeln. Dementsprechend entsprechen die Zulassungskriterien für die Antragstellung den folgenden quantitativen und qualitativen Bedingungen:

I) Aufbau einer physischen Präsenz in der Republik Zypern;

II) Einstellung von Personal in der Republik Zypern;

III) Einrichtung eigenständiger Niederlassungen auf dem Gebiet der Republik Zypern;

IV) Nachweis eines Jahresumsatzes von mindestens 500.000 € in den letzten drei Jahren vor Antragstellung.

 

 

Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und stellt in keinem Fall eine Rechtsberatung dar. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an BGBG und Hector Guzmán. 

 


N. Kalifatidou

Rechtsanwältin – Rechtsberaterin

Arsen Theofanidis LLC

Für BGBG Rechtsanwälte