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Die Regulierungstrilogie zum LFPIORPI ist abgeschlossen: Heute wurden die Allgemeinen Vorschriften veröffentlicht

Juli 2025: Gesetzesänderung. März 2026: Änderung der Durchführungsverordnung. Heute, am 7. August 2026, wurde im DOF derBeschluss zur Änderung der Allgemeinen Vorschriften des LFPIORPIveröffentlicht – die noch fehlende Rechtsvorschrift, um den Zeitplan für die Umsetzung der neuen Verpflichtungen in Kraft zu setzen.

Das ist keine geringfügige Anpassung.

Die neuen Vorschriften konkretisieren die im Jahr 2025 in Artikel 18 des LFPIORPI aufgenommenen Verpflichtungen und ändern das für diejenigen, die „anfällige Tätigkeiten“ ausüben, geltende Compliance-Modell in wesentlicher Weise.

Unter anderem enthalten sie neue Kapitel zu den Themen risikobasierter Ansatz, Einstufung des Risikos von Kunden und Nutzern, „Know Your Customer“ (KYC), politisch exponierte Personen (PEPs), wirtschaftlich Berechtigte, Handbuch für interne Richtlinien, Schulungen, automatisierte Mechanismen und Audits.

Das Gesetz tritt am 30. November 2026 allgemein in Kraft, die Umsetzung erfolgt jedoch schrittweise: Bestimmte Verpflichtungen werden im Laufe des Jahres 2027 einklagbar, und der erste zu prüfende Jahreszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2028.

Für diejenigen, die risikobehaftete Tätigkeiten ausüben, bedeutet dies ganz konkret: Die Zeit des „Abwartens, bis die Vorschriften veröffentlicht werden“, ist vorbei. Nun beginnt die Phase der Umsetzung.

Unter anderem wird es erforderlich sein, die Methodik zur Risikobewertung weiterzuentwickeln, das Kundenportfolio zu klassifizieren, das Handbuch für interne Richtlinien zu aktualisieren, verschärfte Verfahren für Kunden mit erhöhtem Risiko und PEPs festzulegen, die automatisierten Mechanismen zu implementieren sowie die Schulungs- und Prüfungsverfahren gemäß dem neuen Zeitplan vorzubereiten.

Wir arbeiten derzeit an einer umfassenden Analyse der neuen Vorschriften, einschließlich des Zeitplans für die Umsetzung und der konkreten Maßnahmen, die bis zu den jeweiligen Fristen ergriffen werden sollten.

Übt Ihr Unternehmen eine „risikobehaftete Tätigkeit“ im Sinne des LFPIORPI aus?

Es wird interessant sein zu erfahren, wie sie dieses neue Konzept angehen.

 

Weitere Informationen zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum LFPIORPI finden Sie unter