24. Januar 2022 / via Latin Lawyer und The Vance Center / Leading Lights / Auszeichnungen
LATIN LAWYER UND DAS VANCE CENTER’S „
“
PRO BONO LEADING LIGHTS 2021

Hier würdigen wir „Leading Lights“ – die Anwaltskanzleien, die einen bemerkenswerten Beitrag zur Stärkung der Pro-Bono-Kultur in Lateinamerika leisten.

Bei der Erstellung dieser Liste spielten mehrere Faktoren eine Rolle. Dazu zählen die Antworten der Kanzleien auf die Umfrage hinsichtlich der Institutionalisierung der Praxis, der geleisteten Arbeit sowie Beispiele für ihre jüngsten Pro-Bono-Fälle. Wir haben zudem Clearingstellen und das Vance Center um Rückmeldung gebeten und die Entwicklung der Pro-Bono-Praxis der Kanzleien berücksichtigt, sofern diese an früheren Umfragen teilgenommen hatten, sowie weitere Recherchen einbezogen. Die Liste umfasst sowohl Giganten der regionalen Anwaltsszene, die erhebliche Ressourcen einbringen, als auch kleine Kanzleien, bei denen persönliches Engagement einen bedeutenden Unterschied bewirken kann.
Dies ist keineswegs eine vollständige Liste (zum einen werden hier nur Kanzleien aufgeführt, die an unserer Umfrage teilgenommen haben), aber wir hoffen, dass sie den Lesern einen Eindruck davon vermittelt, welche Anstrengungen Kanzleien in ganz Lateinamerika unternehmen, um bedürftigen Menschen kostenlose Rechtsberatung anzubieten.
Natürlich ist anzumerken, dass bereits die Teilnahme an dieser Umfrage zeigt, dass sich alle Teilnehmer der Notwendigkeit von Pro-Bono-Arbeit bewusst sind, und jeder von ihnen hatte interessante Entwicklungen zu berichten. Wir hoffen, dass alle Befragten ihre Pro-Bono-Aktivitäten weiter vorantreiben und uns auch in den kommenden Jahren über ihre Bemühungen berichten werden.
Methodik
Latin Lawyer und das Vance Center stützen sich bei der Erstellung der „Leading Lights“-Liste in hohem Maße auf die Antworten der Pro-Bono-Umfrage, sodass nur Anwaltskanzleien berücksichtigt werden, die an der jüngsten Umfrage teilgenommen haben. Die Kanzleien werden mit anderen Kanzleien in ihrem jeweiligen Rechtsraum verglichen. In Ländern, in denen zum Zeitpunkt der Untersuchung funktionierende Clearingstellen existierten (Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Dominikanische Republik, Guatemala, Mexiko, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela), erhalten Kanzleien auf der Grundlage ihrer Antworten auf die Umfrage bis zu 33 Punkte in den folgenden Kategorien: Pro-Bono-Infrastruktur der Kanzlei (18 %), Anerkennung der Pro-Bono-Arbeit der Anwälte (18 %), geleistete Pro-Bono-Arbeit (30 %), Unterstützung von Clearingstellen (33 %). Clearingstellen haben zudem die Möglichkeit, Informationen zu den Kanzleien bereitzustellen, die ihrer Organisation ihrer Ansicht nach Unterstützung bieten und ein hohes Maß an Pro-Bono-Arbeit leisten. In Ländern, in denen es zum Zeitpunkt der Untersuchung keine Clearingstelle gab (Bolivien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Nicaragua, Honduras und Panama), werden Punkte in den ersten drei Kategorien vergeben (Pro-Bono-Infrastruktur der Kanzlei, Anerkennung der Pro-Bono-Arbeit der Anwälte, geleistete Pro-Bono-Arbeit). Diejenigen mit den meisten Punkten haben gute Chancen, als „Leading Light“ ausgezeichnet zu werden, abhängig von weiteren Überlegungen und unter Berücksichtigung von Vergleichen innerhalb ihres Rechtsraums.
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