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Derzeit kursiert ein Entwurf zur Reform des Geldwäschebekämpfungsgesetzes (LFPIORPI) vom 1. April, der neue Verpflichtungen im Bereich der Prävention von Transaktionen mit Geldern aus illegalen Quellen und der Terrorismusfinanzierung (PLD/FT) sowie neue Tätigkeiten vorsieht, die dieser Regelung unterliegen. Bankregulierung in Mexiko: Rechtliche Eckpunkte auf dem Weg ins Jahr 2025

BANK- UND FINANZWESEN / von Miguel Gallardo Guerra

Neue risikobehaftete Tätigkeiten.

Entgegennahme von Mitteln für Immobilienprojekte. Die Entgegennahme von Mitteln, die für die Durchführung eines Immobilienprojekts bestimmt sind, dessen Zweck der Verkauf oder die Vermietung ist.

Treuhandverträge zur Übertragung des Eigentums oder zur Sicherung (Notare). Die Errichtung oder Änderung von Treuhandverträgen zur Übertragung des Eigentums oder zur Sicherung, unabhängig davon, ob sie bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte betreffen, bei Geschäften, an denen Notare beteiligt sind.

Zollabfertigung (Außenhandel). Im Außenhandel die Zollabfertigung bestimmter Waren, die von Personen ohne Mitwirkung eines Zollagenten oder einer Zollagentur vorgenommen wird.

Hinzufügung oder Änderung von Voraussetzungen für die Einreichung von Meldungen bei der Steuerbehörde („SAT“).

Transport oder Verwahrung von Bargeld oder Wertpapieren. Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen zum Transport oder zur Verwahrung von Bargeld oder Wertpapieren ist beim SAT eine Meldung einzureichen, wenn der Betrag des transportierten oder verwahrten Geldes nicht ermittelt werden kann.

Übertragung oder Begründung von dinglichen Rechten an Immobilien (Notare). Im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch Notare ist die Meldung beim SAT einzureichen, wenn die Übertragung oder Begründung von dinglichen Rechten an Immobilien zu einem Betrag erfolgt, der mindestens dem Gegenwert von 8.000 UMAs (derzeit ca. 905.120 MXN) entspricht, wobei der vereinbarte Preis, des Katasterwerts, des Marktwerts der Immobilie oder gegebenenfalls des durch die Hauptsicherheit garantierten Betrags.

Gründung von juristischen Personen und sonstige gesellschaftsrechtliche Vorgänge (Notare). Im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlich-rechtlicher Dienstleistungen durch Notare ist die Meldung an die SAT vorzulegen, wenn die Gründung juristischer Personen, deren Vermögensänderung, Fusion oder Spaltung sowie der Kauf und Verkauf von Aktien und Gesellschaftsanteilen in Höhe von mindestens 4.000 UMAs (derzeit ca. 452.560 MXN) erfolgen.

Gründung oder Änderung von Treuhandverträgen zur Übertragung von Eigentumsrechten oder zur Sicherung von Ansprüchen (Notare). Im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlich-rechtlicher Dienstleistungen durch Notare ist die Meldung beim SAT einzureichen, wenn die Gründung oder Änderung von Treuhandvermögen zur Übertragung von Eigentumsrechten oder zur Sicherung von Forderungen einen Betrag in Höhe von mindestens 4.000 UMAs (derzeit ca. 452.560 MXN) betrifft.

Virtuelle Vermögenswerte.

Ausländische VASPs. Es wird klargestellt, dass ausländische Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (Börsen oder VASPs), die Geschäfte mit mexikanischen Staatsangehörigen tätigen, das Geldwäschebekämpfungsgesetz (sowie dessen Durchführungsbestimmungen und allgemeine Vorschriften) einhalten müssen, und zwar im Einklang mit den von der Finanzaufsichtsbehörde im August 2021 herausgegebenen Leitlinien.

Travel Rule. Es wird die Verpflichtung für Börsen oder VASPs aufgenommen, bei Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten Informationen über den Auftraggeber und den Empfänger einzuholen, in Übereinstimmung mit der Empfehlung 16 der Financial Action Task Force (FATF) und deren Auslegungshinweis. Dies erfolgt gemäß den Bestimmungen, die das Ministerium für Finanzen und öffentliche Kredite („SHCP“) später durch eine Änderung der Allgemeinen Vorschriften festlegen wird. 

Änderung der Voraussetzungen für die Einreichung von Meldungen. Die Voraussetzungen für die Einreichung von Meldungen beim SAT werden geändert, um: 

  • Alle Transaktionen (Tausch, Kauf, Verkauf und/oder Übertragung) mit einem Wert von mindestens 210 UMAs (derzeit ca. 23.759 MXN) müssen gemeldet werden; und/oder
  • Wenn für die erbrachte Dienstleistung aus diesen Geschäften eine Vergütung in Höhe von mindestens 4 UMAs (derzeit ca. 452 MXN) anfällt.

Zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung.

Aufbewahrungsfrist und Aufzeichnungen über Transaktionen. Die Aufbewahrung der Informationen und Unterlagen erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren, wobei die Aufzeichnungen über die durchgeführten Transaktionen die Rekonstruktion einzelner Transaktionen ermöglichen müssen, gemäß den späteren Vorgaben des SHCP durch eine Änderung der Allgemeinen Vorschriften.

„24-Stunden“-Meldungen auch bei nicht durchgeführten Transaktionen. „24-Stunden“-Meldungen sind bei der SAT einzureichen, wenn der Verdacht besteht oder Informationen vorliegen, die auf Tatsachen oder Indizien beruhen, dass die mit einer Transaktion verbundenen Mittel aus der Begehung der Straftat des Geldwäschevergehens (ORPI) oder des Terrorismus stammen oder für diese bestimmt sind, auch wenn die Transaktion nicht stattgefunden hat. 

EBR (Entidad-Cliente). Erstellung einer risikobasierten Bewertung auf Unternehmens- und Kundenebene gemäß den künftigen Vorgaben des SHCP im Rahmen einer Änderung der Allgemeinen Vorschriften.

Politisch exponierte Personen („PEPs“). Identifizierung und Überwachung von Transaktionen, die von PEPs durchgeführt werden.

DDR. Verstärkte Sorgfaltspflicht bei PEPs und Kunden/Nutzern, die als hochriskant eingestuft wurden. 

Personalauswahl. Entwicklung interner Verfahren für die Personalauswahl. 

Fortbildung. Einführung von internen Fortbildungsprogrammen. 

Automatisierte Systeme. Es müssen automatisierte Systeme zur Überwachung von Transaktionen und zur Warnung vor solchen Transaktionen vorhanden sein, die nicht dem üblichen Transaktionsprofil der Kunden entsprechen, und zwar in Übereinstimmung mit den Vorgaben, die das SHCP später durch eine Änderung der Allgemeinen Vorschriften festlegen wird. 

Jährliche Prüfungen. Durchführung jährlicher Prüfungen zur Bewertung und Feststellung der Wirksamkeit der Einhaltung der im Geldwäschegesetz, dessen Durchführungsverordnung und den allgemeinen Vorschriften vorgesehenen Verpflichtungen. 

Bargeldverwendung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verbot der Verwendung von Bargeld in bestimmten Fällen auch dann gilt, wenn die Zahlung durch eine Bareinzahlung bei einem Finanzinstitut erfolgt. 

Liste der nationalen PEPs.

Im Rahmen dieses Reformvorhabens wird das Finanzministerium (SHCP) verpflichtet, eine namentliche Liste der Personen zu erstellen, die als nationale PEPs gelten. 

Ermäßigung der Bußgeldhöhe.

Es wird darauf hingewiesen, dass das SHCP, sobald die erste Befreiung von sämtlichen Sanktionen bereits gewährt wurde, die Höhe der Geldbußen für Verstöße, die freiwillig und vor Beginn der Prüfungsmaßnahmen bereinigt werden, um bis zu fünfzig Prozent herabsetzt, sofern das betreffende Unternehmen den begangenen Verstoß gegenüber der Behörde innerhalb der ursprünglichen Frist des Sanktionsverfahrens ausdrücklich anerkennt.

Hinzu kommt die Aufnahme neuer Straftatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 2.000 UMAs (derzeit etwa 226.280 MXN) geahndet werden können. 

Aktueller Stand dieser Initiative.

Dieser Reformentwurf muss noch von den Ausschüssen für Justiz und Gesetzgebungsfragen des Senats sowie vom Plenum des Senats gebilligt werden und anschließend gegebenenfalls vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden, bevor er vom Staatschef unterzeichnet, verkündet und im Amtsblatt der Föderation („DOF“) veröffentlicht wird. 

Der Reformentwurf sieht vor, dass er am Tag nach seiner Veröffentlichung im DOF in Kraft tritt, wobei das SHCP über eine Frist von 12 Monaten verfügt, um die Änderungen an den oben genannten Allgemeinen Vorschriften vorzunehmen, mit denen die in diesem Bereich hinzugefügten Verpflichtungen konkretisiert werden.

Für weitere Informationen schreib uns bitte an:

mgallardo@bgbg.mx

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