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„Dissertationsfreitag“ – 11. September – Wochenzeitung des Bundesgerichtswesens

Dissertationen und Rechtsprechung/ Rechtsstreitigkeiten / vonDaniel Majewski del Castillo,Guadalupe Villa Figueroa,Raúl Alonso Flores Hernández und Frida Isabel Velázquez Vargas.

An diesem #Dissertationsfreitag | 11. September 2026 veröffentlichte die Wochenzeitschrift „Semanario Judicial“ 23 Rechtsgrundsätze: 10 Rechtsprechungsentscheidungen und 13 Einzelurteile.   

Wir haben für Sie die wichtigsten Urteile ausgewählt, die vom Obersten Gerichtshof, den regionalen Plenarsitzungen der Berufungsgerichte und den Kollegialgerichten der Berufungsgerichte erlassen wurden:    

 

    

Digitale Registriernummer: 2032627

Dissertation: P./J. 181/2026 (12.)

Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs

Das freiwillige Verfahren ist der geeignete Weg, um die Sachverhalte der Leihmutterschaft zu überprüfen, die Abstammung festzustellen und einen schlüssigen Beweis für die Ausstellung der Geburtsurkunde zu erbringen.

Liegt ein Leihmutterschaftsvertrag vor, muss sich die nichtstreitige Gerichtsbarkeit im Rahmen des freiwilligen Verfahrens darauf konzentrieren, Folgendes zu überprüfen: (i)die rechtlichen Sachverhalte des Vertrags und dessen Abwicklung; (ii)die umfassende Betreuung der als Leihmutter auftretenden Person;(iii) diePrävention von geschlechtsspezifischer und reproduktiver Gewalt sowie(iv)den Antrag auf Einschaltung der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft zum Schutz der Rechte und Interessen der betroffenen Kinder und Schwangeren.Dies geschieht, damit die zu diesem Zweck erlassene Entscheidung und die darin festgestellten Tatsachen als vollwertiger Beweis herangezogen werden können, um die Abstammung der Wunscheltern festzustellen und beim Standesamt die Ausstellung der entsprechenden Geburtsurkunde zu beantragen.

Digitale Registriernummer: 2032621

Thesis: I.10o.C.23 C (12a.)

Einzelentscheidung der Kollegialgerichte der Berufungsgerichte

Klauseln in Standardverträgen, die auf die PROFECO verweisen, stellen weder eine zwingende Voraussetzung dar noch schließen sie die gerichtliche Zuständigkeit aus, sofern keine ausdrückliche Schiedsvereinbarung vorliegt.

Das System des Bundesgesetzes zum Verbraucherschutz sieht die PROFECO als Schlichtungsbehörde vor, die einvernehmliche Lösungen fördert, ohne verbindliche Entscheidungen in der Sache zu treffen, weshalb ihr Eingreifen die gerichtliche Funktion nicht ersetzt; somit lässt dieses Schlichtungsverfahren das Recht auf Anrufung der Gerichte unberührt, im Gegensatz zur Schiedsgerichtsbarkeit, die eine ausdrückliche, klare und unmissverständliche Erklärung erfordert, um die gerichtliche Zuständigkeit auszuschließen. Folglich kann der bloße Verweis auf die PROFECO in einem Standardvertrag weder als zwingende Schiedsvereinbarung noch als Verzicht auf das Recht auf Zugang zur Justiz ausgelegt werden, sondern ist als Nebeneinanderbestehen verschiedener Streitbeilegungsmechanismen zu verstehen.

Digitale Registriernummer: 2032623

Thesis: I.5o.A.10 A (12a.)

Einzelentscheidung der Kollegialgerichte der Berufungsgerichte

Die Stromversorgung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der Menschenrechte, weshalb Handlungen in diesem Zusammenhang einem erhöhten Schutzstandard unterliegen müssen.

Auch wenn Strom formal nicht als eigenständiges Grundrecht anerkannt ist, stellt er doch einen grundlegenden und unverzichtbaren Faktor für die Ausübung von Rechten wie dem Recht auf Leben, Gesundheit, den Existenzminimum und die familiäre Entwicklung dar. Aus diesem Grund unterliegen die Überprüfung von Anlagen, Abrechnungsanpassungen und die Aussetzung der Versorgung der verfassungsrechtlichen Kontrolle und müssen streng den in den Artikeln 14 und 16 der Verfassung festgelegten Formvorschriften eines ordnungsgemäßen Verfahrens entsprechen, was eine begründete und motivierte Anordnung, deren ordnungsgemäße Zustellung sowie die Möglichkeit für den Nutzer erfordert, diese anzufechten.  

Digitale Registriernummer: 2032624

Thesis: I.5o.A.10 A (12a.)

Einzelentscheidung der Kollegialgerichte der Berufungsgerichte

Die Befugnis, im mündlichen Verfahren in Handelssachen weitere Maßnahmen zu ergreifen, besteht ab dem Beschluss, mit dem über die Klageerwiderung entschieden wird.

Auch wenn das Handelsgesetzbuch keine ausdrückliche Befugnis zur Ermessensausübung im mündlichen Handelsverfahren vorsieht, verlangen die Artikel 14 und 17 des Grundgesetzes deren Anwendung, wenn eine schutzbedürftige Person die Erfüllung eines Lebensversicherungsvertrags einklagt und der Versicherer bereits in seiner Klageerwiderung die fehlenden Unterlagen aufgeführt hat. In diesen Fällen muss der Richter von der Klägerin lediglich die fehlenden Unterlagen anfordern, die ihr zur Verfügung stehen, um die Angemessenheit der vertraglichen Verpflichtung zu prüfen.

Digitale Registriernummer: 2032628und 2032629

These: (II. Region) 1o.2 K (12a.) und (II. Region) 1o.1 K (12a.)

Einzelentscheidung der Kollegialgerichte der Berufungsgerichte

Im Amparo-Verfahren muss bei Beschwerdeführern, die sich als indigene Personen ausweisen, der wirksame Zugang zur Justiz durch die Hinzuziehung von Dolmetschern und Rechtsbeiständen gewährleistet werden, die ihre Sprache beherrschen.

Gemäß Artikel 2 der Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten und dem Protokoll zur interkulturellen Rechtsprechung müssen in jedem Verfahren, an dem indigene Personen beteiligt sind (auch wenn sie die spanische Sprache beherrschen), deren Rechte durch Selbstzuordnung anerkannt werden, wodurch ihnen ein verstärkter Schutz garantiert wird, der spezialisierte Verteidiger und einen geeigneten Dolmetscher umfasst, sowie Beweismittel wie anthropologische Gutachten, wenn überlieferte Praktiken untersucht werden; daher reicht die bloße Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands nicht aus, um das Fehlen eines Dolmetschers auszugleichen, und dessen Unterlassung stellt einen Verfahrensverstoß dar, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigt.

Digitale Registriernummer: 2032632

Thesis: I.8o.C.1 C (12a.)

Einzelentscheidung der Kollegialgerichte der Berufungsgerichte

Die außervertragliche zivilrechtliche Haftung unterliegt dem Recht des Ortes, an dem sich der Sachverhalt ereignet hat.

Gemäß dem Territorialitätsprinzip und der innerstaatlichen Souveränität der Staaten in Zivilsachen richtet sich die zivilrechtliche Haftung für rechtswidrige oder objektiv haftungsbegründende Handlungen nach dem materiellen Recht des Bundesstaates, in dem sich der Vorfall ereignet hat, da die Gerichte, die in einem anderen Gerichtsbezirk über den Rechtsstreit entscheiden, diese lokale Rechtsnorm in der Sache anwenden müssen, ohne dabei die Verfahrensvorschriften des Gerichts mit den auf den Sachverhalt anwendbaren zivilrechtlichen Bestimmungen zu verwechseln.

Digitale Registriernummer: 2032633

These: (II. Region) 1,3 K (12. Klasse)

Einzelentscheidung der Kollegialgerichte der Berufungsgerichte

Die in der LGesetz über AAmparo-Gesetzes ist zulässig, wenn es sich um eine Begünstigte handelt, die hinsichtlich der wirksamen Verteidigung ihrer Rechte vor Gericht eindeutig sozial benachteiligt ist.

Die Ersetzung der mangelhaften Klage ist zugunsten derjenigen angebracht, die aufgrund von Armut oder Ausgrenzung einem eindeutigen sozialen Nachteil ausgesetzt sind. Eine solche Situation liegt vor, wenn eine alleinerziehende Mutter und Hausfrau von einer Bank und Versicherungsgesellschaft die Auszahlung einer Lebensversicherung einklagt, um ihren Lebensunterhalt nach dem Tod ihres Sohnes zu sichern, da ein tatsächliches strukturelles Ungleichgewicht hinsichtlich der technischen, fachlichen und dokumentarischen Kapazitäten des Unternehmens besteht, entsteht eine funktionale Schutzbedürftigkeit, die diesen verfahrensrechtlichen Schutz voll und ganz rechtfertigt.

Die Veröffentlichung wurde vonDaniel Majewski del Castillo,Guadalupe Villa Figueroa,Raúl Alonso Flores Hernández und Frida Isabel Velázquez Vargaserstellt.