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Kundenbetreuung im Finanzdienstleistungsbereich mithilfe technologischer Tools


21. August 2020 / Finanzen und Bankwesen

 

Am 11. August veröffentlichte die Nationale Kommission für den Schutz und die Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen („CONDUSEF“) im Amtsblatt der Föderation den „BESCHLUSS, mit dem die Öffentlichkeit über die Fortsetzung der Anträge und Verfahren bei der CONDUSEF sowie die persönliche Betreuung der Nutzer in den Kundendienststellen und den Büros für den Publikumsverkehr bekannt gegeben wird und die Aussetzung von Fristen und Laufzeiten in den angegebenen Verfahren aufgrund der durch das SARS-CoV2-Virus verursachten Ausnahmesituation aufrechterhalten wird“ ( „Vereinbarung“).

 

Diese Vereinbarung soll im Einklang mit den von den Gesundheitsbehörden festgelegten Maßnahmen stehen und sieht ein neues Konzept für die Betreuung der Nutzer vor, um Menschenansammlungen in den Büros der CONDUSEF zu verringern, wenn diese sich persönlich um ihre Angelegenheiten kümmern wollen.

 

Um den Bestimmungen von Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen nachzukommen[1] Um angesichts der Pandemie entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sah sich die CONDUSEF veranlasst, ihre Verfahren zur Kundenbetreuung neu zu gestalten und verschiedene technologische Hilfsmittel einzuführen, die ihr die Ausübung ihrer Befugnisse aus der Ferne erleichtern.

 

Auf dieser Grundlage wird im Folgenden der Inhalt dieser Vereinbarung kurz dargelegt:

 

i) Die Berechnung der gesetzlichen Fristen und Laufzeiten für Verwaltungsakte und -verfahren, die in Ausübung ihrer Befugnisse bei den verschiedenen Verwaltungseinheiten der CONDUSEF durchgeführt und abgewickelt werden, wird gemäß den einschlägigen Gesetzen[2] wieder aufgenommen.

 

ii) Die CONDUSEF bevorzugt die Nutzung digitaler Kanäle für Formalitäten, Abläufe und Verfahren, wie im Folgenden dargelegt:

 

Formalitäten/Abläufe/Verfahren Teilweise im Homeoffice
 

I

 

Rechtsberatung

Telefonisch

Chat

E-Mail

55 53 400 999

https://www.condusef.gob.mx

asesoria@condusef.gob.mx

 

II Beschwerdestelle

 

Online-Beschwerde https://phpapps.condusef.gob.mx/margo.0.1/index.php
 

 

 

III

 

 

Entgegennahme von Beschwerden

Zustellung der Klageschrift. Mexikanische Post; oder Kurierdienst an die Kundendienststelle, die dem Wohnort der Nutzer der Finanzdienstleistungen am nächsten liegt.
Nach vorheriger Terminvereinbarung über das Webportal oder telefonisch  

https://phpapps.condusef.gob.mx/citasInternet/index.php

55 53 400 999

 

IV

 

Schlichtungsverhandlungen

Telefonisch, Registrierung im telefonischen Abgleichsystem[3] (COT)  

https://webapps.condusef.gob.mx/conciliación/jsp/solicitudcot.jsp

 

V Antrag auf Stellungnahme Website https://www.condusef.gob.mx/?p=contenido&idc_1341&idcat=1

 

 

VI

 

Mitteilung über die Stellungnahme

Nach vorheriger Terminvereinbarung Terminiert, sobald der Nutzer die Benachrichtigung erhält, dass das Rechtsgutachten erstellt wurde.

 

 

 

https://phpapps.condusef.gob.mx/citasInternet/index.php

 

VII Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

 

 

Website

 

https://www.condusef.gob.mx/?p=contenido&idc=1331&idcat=1

 

VIII Persönliche Beratung zu Formalitäten im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Rechtsberatung

 

 

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

 

https://www.condusef.gob.mx

 

 

 

IX

Folgeanfragen im Zusammenhang mit Verfahren zur unentgeltlichen Rechtsberatung

 

Per Videokonferenz, nach vorheriger Terminvereinbarung.  

 

https://www.condusef.gob.mx

 

 

 

X

Verfahren und Terminwahrnehmungen im Zusammenhang mit Verfahren zur unentgeltlichen Rechtsberatung

 

Persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung über die Website.  

 

https://www.condusef.gob.mx

 

 

XI

Übermittlung von Unterlagen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Finanzinstitute für das Register der Finanzdienstleister (SIPRES) und für das elektronische Verwaltungssystem (SIGE) Über elektronische Medien sowie über sogenannte USB-Sticks oder CDs.

 

Darüber hinaus gilt: Wenn Nutzer von Finanzdienstleistungen und Vertreter von Finanzinstituten einen persönlichen Termin in den Kundendienststellen oder in den Publikumsbüros der CONDUSEF vereinbaren möchten, ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Website https://www.condusef.gob.mx im entsprechenden Bereich für das jeweilige Verfahren möglich.

 

iii) Im Einklang mit den Verwaltungsakten und -verfahren, die bei den verschiedenen Verwaltungseinheiten der CONDUSEF durchzuführen und abzuschließen sind und die im Folgenden aufgeführt sind, gelten die Tage vom 3. bis zum 14. August 2020 für alle rechtlichen Zwecke als arbeitsfreie Tage , sodass diese Tage bei der Berechnung der entsprechenden gesetzlichen Fristen nicht berücksichtigt werden:

 

a) Beaufsichtigung, Inspektion und Überprüfung von Finanzinstituten;

b) Auferlegung, Verhängung und Zustellung von Sanktionen gegenüber Finanzinstituten;

c) Einreichung von Anträgen auf Erlass verhängter Bußgelder, und

d) Rechtsmittel.

 

Anträge, die zwischen dem 3. und 14. August 2020 bei den Verwaltungsstellen der CONDUSEF eingereicht werden, treten am folgenden Werktag in Kraft.

 

iv) Ausschließlich für die Zwecke der Nutzerbetreuung gelten Verwaltungsakte und -verfahren, die bei der Nutzerbetreuungsstelle BA9 mit Sitz im Bundesstaat Sonora durchgeführt, abgewickelt, bearbeitet werden müssen oder sich dort in Bearbeitung befinden , die Tage vom 3. bis 14. August 2020 als arbeitsfreie Tage für alle rechtlichen Zwecke als arbeitsfreie Tage, weshalb diese Tage nicht in die entsprechenden gesetzlichen Fristen und Laufzeiten eingerechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind elektronische Beschwerdeverfahren und telefonische Schlichtungsverfahren, die über Fernkommunikationsmittel abgewickelt werden.

 

v) Ausschließlich im Hinblick auf die Kundenbetreuung gelten für Verwaltungsakte und -verfahren, die bei der Kundenbetreuungsstelle BB6 mit Sitz im Bundesstaat Colima durchgeführt, abgewickelt, bearbeitet werden müssen oder sich dort in Bearbeitung befinden , die Tage vom 3. bis 21. August 2020 als arbeitsfreie Tage für alle rechtlichen Zwecke als arbeitsfreie Tage, sodass diese Tage nicht in die entsprechenden gesetzlichen Fristen und Laufzeiten eingerechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind elektronische Beschwerdeverfahren und telefonische Schlichtungsverfahren, die über Fernkommunikationsmittel abgewickelt werden.

 

vi) Anträge auf Zugang zu Informationen, auf Ausübung der ARCO-Rechte sowie zur Erfüllung der Anforderungen und Beschlüsse des Nationalen Instituts für Transparenz, Zugang zu Informationen und Schutz personenbezogener Daten (INAI) werden frist- und ordnungsgemäß bearbeitet, sofern die Maßnahmen und Vorgänge zur Suche, Ermittlung, Erhebung, Zusammenstellung oder jedes andere Verfahren zur Beschaffung des Beantragten keine Risikosituationen für das Personal der ihr unterstellten Verwaltungseinheiten mit sich bringen.[4]

 

vii) Nutzer von Finanzdienstleistungen können die bei der CONDUSEF laufenden Verfahren und Vorgänge über die Website https://phpapps.condusef.gob.mx/condusefenlinea/TATJ_ext.php verfolgen .

 

viii) Ab dem 17. August 2020 steht den Finanzinstituten das elektronische Meldesystem (SINE) zur Verfügung, um Anträge, Schreiben und Unterlagen einzureichen sowie Anforderungen und Berichte im Zusammenhang mit allen bei der CONDUSEF durchgeführten Verfahren oder Prozessen zu bearbeiten. Zu diesem Zweck müssen sich die Institute über die Website https://www.condisef.gob.mx im SINE registrieren und dabei ihren institutionellen Zugangscode verwenden, mit dem sie auf das Register der Finanzdienstleister (SIPRES) zugreifen.

 

ix) Nutzer von Finanzdienstleistungen können sich ab dem 1. September 2020 über die Website https://www.condusef.gob.mx im Einheitlichen Verfahrensregister (RUT) registrieren, wodurch: (i) die Nutzer Anfragen, Anträge, Beschwerden oder Forderungen mittels digitaler oder digitalisierter Dokumente einreichen oder Anforderungen erfüllen können und; (ii) die CONDUSEF die Zustellung aller entsprechenden Verwaltungsakte oder -beschlüsse mittels digitaler Dokumente vornimmt.

 

Weitere Informationen

 

Miguel Gallardo

mgallardo@bgbg.mx

 

Alejandra Lobato

alobato@bgbg.mx

 


 

[1] Artikel 1: „…Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz und die Wahrung der Rechte und Interessen der Nutzer von Finanzdienstleistungen, die von ordnungsgemäß zugelassenen öffentlichen, privaten und sozialen Einrichtungen erbracht werden, sowie die Regelung der Organisation, der Verfahren und der Arbeitsweise der für diese Aufgaben zuständigen öffentlichen Stelle.“

[2] Gesetz zum Schutz und zur Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen, Allgemeines Gesetz über Kreditvermittlungsorganisationen und -tätigkeiten, Gesetz über Kreditinstitute, Gesetz zur Transparenz und Ordnung der Finanzdienstleistungen, Gesetz zur Regulierung von Kreditauskunfteien und Bundesverwaltungsverfahrensgesetz.

[3] Im Sinne des Gesetzes zum Schutz und zur Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen.

[4] Gemäß den Vorgaben des Gesundheitsministeriums und unter Berücksichtigung des Personals, das gemäß den Bestimmungen der „Vereinbarung zur Festlegung der Kriterien für die Personalverwaltung in den Dienststellen und Einrichtungen der Bundesverwaltung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19“ veröffentlicht vom Ministerium für den öffentlichen Dienst im DOF am 31. Juli 2020.