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Electronic Personality: Ein Muss für die Robotik

Staffel 2: Künstliche Intelligenz – 2022
Law-Tech-Themen von BGBG 

 


Die technologischen Innovationen in der Robotik sind unglaublich. Die Roboter, die uns die Welt präsentiert, sind bereits in der Lage, Tätigkeiten auszuführen, die früher ausschließlich Menschen vorbehalten waren. Heute verfügen wir jedoch über Roboter, die aus Erfahrungen lernen und quasi eigenständige Entscheidungen treffen können. Zweifellos hat die Realität die Fiktion eingeholt.

Die Autonomie eines Roboters macht es zunehmend schwieriger, ihn als bloßes Werkzeug in den Händen anderer Akteure zu betrachten. Seine Handlungen und Unterlassungen haben im realen Leben durchaus Auswirkungen.

Daher stellt sich der internationalen Gemeinschaft folgende Frage: Reichen die geltenden Rechtsvorschriften zur zivilrechtlichen Haftung aus, um Klarheit über die rechtliche Haftung von Robotern zu schaffen? Falls nicht, benötigen wir zu diesem Zweck spezifische Regeln und Grundsätze?

Insbesondere das Europäische Parlament geht in seiner Entschließung 2015/2103(INL) auf diese Frage ein und schlägt die Schaffung dessen vor, was manche Autoren als „elektronische Persönlichkeit“ oder „digitale Persönlichkeit“ bezeichnen.

Es handelt sich um eine Art spezifische Rechtspersönlichkeit für Roboter. Sie gilt nicht für alle Roboter, sondern ist jenen vorbehalten, die über eine größere Autonomie oder bessere Fähigkeiten verfügen, sodass nur sie dafür haftbar gemacht werden können, den von ihnen verursachten Schaden zu beheben. Mit anderen Worten: Sie unterliegen bestimmten Verpflichtungen.

 

Die Anerkennung der elektronischen Persönlichkeit von Robotern ist ein entscheidender Schritt für das Recht, um diese neue Realität zu verstehen und zu erfassen, die uns jedes Mal aufs Neue überrascht.

 

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