21. August 2020 / Bank- und Finanzwesen
Am 11. August veröffentlichte die Nationale Kommission für den Schutz und die Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen (im Folgenden„CONDUSEF“) im Bundesanzeiger die „Vereinbarung, mit der die Öffentlichkeit über die Fortsetzung der Verfahren und Prozesse vor der CONDUSEF sowie über den Kundenservice für Nutzer, die persönlich in den Kundendienststellen vorstellig werden, informiert wird; und durch die die Aussetzung der Fristen und Fristen in den genannten Verfahren aufgrund der SARS-CoV2-Krise aufrechterhalten wird“ ( im Folgenden„Vereinbarung“).
Ziel dieser Vereinbarung ist es, im Einklang mit den von den Gesundheitsbehörden festgelegten Maßnahmen zu stehen, indem ein neues Verfahren für den Kundenservice eingeführt wird, um Menschenansammlungen in den CONDUSEF-Büros zu verringern, wenn Nutzer den Kundenservice persönlich in Anspruch nehmen.
Zur Einhaltung des Gesetzes zum Schutz und zur Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen, Artikel 1[1] Um gleichzeitig Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie zu ergreifen, musste die CONDUSEF ihre Verfahren im Kundenservice neu gestalten und verschiedene technologische Instrumente einführen, die es ihr ermöglichten, ihre Aufgaben aus der Ferne wahrzunehmen.
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass der Inhalt dieser Vereinbarung im Folgenden kurz dargelegt wird:
i) Die Berechnung der gesetzlichen Fristen und Termine für Verwaltungsakte und -verfahren wird wieder aufgenommen, die – in Erfüllung ihrer Pflichten – vor den verschiedenen Verwaltungseinheiten der CONDUSEF gemäß den einschlägigen Gesetzen[2] vorgenommen und bearbeitet werden.
ii) Die CONDUSEF befürwortet den Einsatz digitaler Medien für die nachstehend aufgeführten Prozesse und Verfahren:

| Prozesse/Verfahren | Remote Media | ||
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I |
Technisch-rechtliche Hinweise |
Telefonisch
Chat |
55 53 400 999
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| II | Beschwerdestelle
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Elektronische Beschwerde | https://phpapps.condusef.gob.mx/margo.0.1/index.php |
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III
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Annahme von Ansprüchen |
Empfehlung einreichen | Mexikanische Post oder Kurierdienst an die nächstgelegene Kundendienststelle in der Nähe der Adresse der Nutzer der Finanzdienstleistungen. |
| Terminvereinbarung über die Website oder telefonisch |
https://phpapps.condusef.gob.mx/citasInternet/index.php 55 53 400 999 |
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IV |
Schlichtungsverhandlungen |
Per Telefon, Anmeldung im telefonischen Schlichtungssystem [3] (COT) |
https://webapps.condusef.gob.mx/conciliación/jsp/solicitudcot.jsp
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| V | Antrag auf Entscheidung | Website | https://www.condusef.gob.mx/?p=contenido&idc_1341&idcat=1
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VI |
Bekanntmachung einer Entscheidung |
Vorherige Terminvereinbarung Dies erfolgt, sobald der Nutzer die Mitteilung erhält, dass die gerichtliche Entscheidung ergangen ist.
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https://phpapps.condusef.gob.mx/citasInternet/index.php
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| VII | Antrag auf Kostenlose Rechtsberatung
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Website |
https://www.condusef.gob.mx/?p=contenido&idc=1331&idcat=1
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| VIII | Persönliche Beratung zu Verfahren im Zusammenhang mit der kostenlosen Rechtsberatung
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Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. |
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IX |
Verfolgung von Anfragen im Zusammenhang mit den Verfahren zur kostenlosen Rechtsberatung
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Per Videokonferenz, nach vorheriger Terminvereinbarung. |
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X |
Sorgfaltspflichten und das Erscheinen im Zusammenhang mit Verfahren der unentgeltlichen Rechtsberatung
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Persönlich, nach vorheriger Terminvereinbarung über die Website. |
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XI |
Übermittlung von Unterlagen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Finanzinstitute gegenüber dem Register der Finanzdienstleister (SIPRES) und dem elektronischen Verwaltungssystem (SIGE) | Über elektronische Medien sowie USB-Sticks oder CDs. | |
Wenn Nutzer von Finanzdienstleistungen und Vertreter von Finanzinstituten eine persönliche Beratung in den Kundendienststellen oder Büros der CONDUSEF wünschen, kann ein Termin nur über die Website https://www.condusef.gob.mx im für das jeweilige Verfahren vorgesehenen Bereich vereinbart werden.
iii) Im Hinblick auf die Verwaltungsakte und -verfahren, die vor den nachstehend aufgeführten Verwaltungseinheiten der CONDUSEF durchgeführt und erläutert werden müssen, gelten die Tage vom 3. August 2020 bis zum 14. August 2020 für alle rechtlichen Zwecke als arbeitsfreie Tage; daher werden diese Tage nicht auf die jeweiligen gesetzlichen Fristen und Fristen angerechnet:
a) Beaufsichtigung, Inspektion und Überprüfung von Finanzinstituten;
b) Vorladung, Antrag und Mitteilung über Sanktionen an die Finanzinstitute;
c) Einreichung von Anträgen auf Erlass von Geldbußen; und
d) Ressourcen überprüfen.
Die vom 3. August 2020 bis zum 14. August 2020 bei den Verwaltungsstellen der CONDUSEF eingereichten Anträge treten am nächsten Werktag in Kraft.
iv) Ausschließlich für die Zwecke des Kundendienstes gelten Verwaltungsakte und -verfahren, die bei der Kundendienststelle BA9 (mit Sitz in Sonora)eingereicht, erläutert, zur Bearbeitung vorgelegt wurden oder sich dort in Bearbeitung befinden, in den Tagen vom 3. August 2020 bis zum 14. August 2020 als arbeitsfreie Tage; daher werden diese Tage für alle rechtlichen Zwecke nicht auf die jeweiligen gesetzlichen Fristen und Fristen angerechnet. Die über Fernkommunikationsmittel durchgeführten Verfahren zur elektronischen Beschwerdeeinreichung und zur telefonischen Anhörung sind von den vorstehenden Bestimmungen ausgenommen.
v) Ausschließlich für Zwecke des Kundendienstes gelten Verwaltungsakte und -verfahren, die bei der Kundendienststelle BB6 (mit Sitz in Colima)eingereicht, erläutert, zur Bearbeitung vorgelegt wurden oder sich dort in Bearbeitung befinden, in den Tagen vom 3. August 2020 bis zum 14. August 2020 als arbeitsfreie Tage; daher werden diese Tage für alle rechtlichen Zwecke nicht auf die entsprechenden gesetzlichen Fristen und Zeiträume angerechnet. Die über Fernkommunikationsmittel durchgeführten Verfahren zur elektronischen Beschwerdeeinreichung und zur telefonischen Anhörung sind von den vorstehenden Bestimmungen ausgenommen.
vi) Anträge auf Zugang zu Informationen (im Rahmen der ARCO-Rechte) sowie die Einhaltung der vom Nationalen Institut für Transparenz, Zugang zu Informationen und Schutz personenbezogener Daten (INAI) erlassenen Anforderungen und Beschlüsse werden ordnungsgemäß bearbeitet, sofern die Suche, Lokalisierung, zentrale Verwaltung und die damit verbundenen Maßnahmen oder sonstige Verfahren zur Beschaffung der angeforderten Informationen keine Risikosituationen für die Mitarbeiter der dem Institut unterstellten Verwaltungseinheiten mit sich bringen.[4]
vii) Nutzer von Finanzdienstleistungen können die von der CONDUSEF durchgeführten Prozesse und Verfahren über die Website https://phpapps.condusef.gob.mx/condusefenlinea/TATJ_ext.php verfolgen.
viii) Ab dem 17. August 2020 steht Finanzinstituten das elektronische Benachrichtigungssystem (SINE) zur Verfügung, um Werbeaktionen, Dokumente, Anträge und Berichte im Zusammenhang mit allen bei der CONDUSEF durchgeführten Verfahren einzureichen. Daher müssen sich die Institute über die Website https://www.condisef.gob.mx bei SINE registrieren, wobei sie ihre Institutsnummer verwenden, mit der sie auf das Register der Finanzdienstleister (SIPRES) zugreifen.
ix) Nutzer von Finanzdienstleistungen können sich ab dem 1. September 2020 über die Website https://www.condusef.gob.mx im Einheitlichen Verfahrensregister ( RUT) registrieren . Über diese Website können: (i) Nutzer Anfragen, Anträge, Beschwerden oder Gesuche einreichen oder Anforderungen mittels digitaler oder digitalisierter Dokumente erfüllen und; (ii) wird die CONDUSEF alle relevanten Verwaltungsakte oder Beschlüsse mittels digitaler Dokumente mitteilen.
Weitere Informationen
Miguel Gallardo
Alejandra Lobato
[1] Artikel 1: „…Zweck dieses Gesetzes ist es, die Rechte und Interessen der Nutzer von Finanzdienstleistungen zu schützen und zu verteidigen, die von ordnungsgemäß zugelassenen öffentlichen, privaten und sozialen Einrichtungen erbracht werden, sowie die Organisation, die Verfahren und die Arbeitsweise der für diese Aufgaben zuständigen öffentlichen Stelle zu regeln.“
[2] Gesetz zum Schutz und zur Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen, Gesetz über Kreditinstitute und damit verbundene Tätigkeiten, Kreditinstitutsgesetz, Gesetz über die Transparenz von Finanzdienstleistungen, Gesetz zur Regulierung von Kreditauskunfteien und Bundesverwaltungsverfahrensgesetz.
[3] Gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen.
[4] Gemäß den Vorgaben des Gesundheitsministeriums und unter Berücksichtigung des Personals, das im Rahmen der wesentlichen Tätigkeiten wieder eingesetzt wird, gemäß der „Vereinbarung zur Festlegung der geltenden Kriterien für das Personalmanagement in den Dienststellen und Einrichtungen der öffentlichen Bundesverwaltung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19“, die vom Ministerium für öffentliche Verwaltung am 31. Juli 2020 im FOG veröffentlicht wurde.
