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6. Mai 2020 / COVID-19 / Telekommunikation

 

Bundesinstitut für Telekommunikation (IFT)

An welchen Tagen ist das IFT geschlossen?

 

Aufgrund höherer Gewalt hat das IFT durch mehrere Vereinbarungen beschlossen, die Arbeit und die Aktivitäten vor Ort am Institut vom 23. März bis zum 30. Mai 2020 auszusetzen.

 

Werden Fristen und Termine ausgesetzt?

 

Ja. Aufgrund der Aussetzung der Arbeit des IFT laufen die Fristen und Termine für Formalitäten, Maßnahmen und Verfahren nicht weiter.

 

Wann gelten die Fristen und Termine wieder?

 

Die Fristen, die nach Zeiträumen oder Kalendertagen festgelegt wurden, laufen ab Sonntag, dem 31. Mai 2020, weiter, während die Fristen, die nach Werktagen festgelegt wurden, ab Montag, dem 1. Juni 2020, weiterlaufen.

 

Welche Formalitäten, Vorgänge und Verfahren können auf elektronischem Wege eingereicht werden?

 

  1. Über das elektronische Portal des IFT:

 

  • Eintragung eines Handelsnamens.
  • Gebührenpflichtige Registrierung (für Telekommunikation) und Werbeflächen (für Rundfunk).
  • Eintragung der Bevollmächtigung oder Widerruf der Bevollmächtigung eines gesetzlichen Vertreters.
  • Anmeldung eines Zustellungsadresses und Zustellungsstellen.
  • Registrierung des Ethikkodex (für Rundfunk und Fernsehen).
  • Registrierung des Ombudsmanns (für den Rundfunk).
  • Eintragung der Beitrittsvereinbarung.
  • Registrierung von Netzkopplungspunkten (falls zutreffend).

 

  1. Über die E-Mail-Adresse der zentralen Registratur IFT (oficialiadepartes@ift.org.mx):

 

Abteilung für Konzessionen und Dienstleistungen.

 

*Zu Informationszwecken werden hier einige Formalitäten beschrieben. Insgesamt sind jedoch 100 (einhundert) Formalitäten aktiviert.

 

  • Antrag auf Eintragung in das öffentliche Register für Konzessionen unter Einhaltung der folgenden Formalitäten:
  • Struktur von Anteilen, Unternehmensanteilen oder Einlagen.
  • Formelle Abwicklung der Aktienveräußerung.
  • Eine Vereinbarung oder ein Vertrag, der zwischen Konzessionären oder zwischen einem Konzessionär und einer autorisierten/lizenzierten Partei geschlossen wurde. Diese Vereinbarung oder dieser Vertrag muss gemäß den geltenden Vorschriften registriert werden.
  • Bekanntmachung über die Aufnahme oder Einstellung der Erbringung von Telekommunikationsdiensten und/oder die Erweiterung oder Verkleinerung der geostatistischen Gebiete, in denen Telekommunikationsdienste angeboten werden, für Einzelkonzessionen, öffentliche Telekommunikationsnetze und Handelsunternehmen.
  • Vertrag über die Vermietung von Funkfrequenzen, dessen Änderungen und Kündigung.
  • Antrag auf Erteilung einer Konzession für Orbitalressourcen und gegebenenfalls einer Einzelkonzession für Telekommunikation.
  • Antrag auf Genehmigung zur Ausübung der Rechte zur Ausstrahlung und zum Empfang von Signalen sowie zur Nutzung von Frequenzbändern im Zusammenhang mit ausländischen Satellitensystemen, die das Staatsgebiet abdecken und dort Dienste erbringen können.
  • Antrag auf eine Einzelkonzession für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten zu sozialen, gemeinnützigen und indigenen Zwecken.
  • Antrag auf Zuteilung von Funkfrequenzbändern und gegebenenfalls auf Erteilung einer einzigen Telekommunikationskonzession, jeweils für öffentliche, soziale, indigene soziale oder gemeinschaftliche soziale Zwecke.
  • Antrag auf eine Einzelkonzession für gewerbliche Zwecke.
  • Antrag auf Genehmigung zur Gründung und zum Betrieb oder zur Nutzung eines Handelsunternehmens, das Telekommunikationsdienste anbietet.
  • Antrag auf Genehmigung der Übertragung oder Veräußerung von Aktien oder Gesellschaftsanteilen der Konzessionsnehmer.
  • Antrag auf Fristverlängerung zur Erfüllung der in den Konzessionsurkunden festgelegten Verpflichtungen.

 

Compliance-Abteilung

  • Übermittlung des Berichts über Netzausfälle – sei es vollständige oder teilweise – die die Erbringung des Mobilfunkdienstes unmöglich machen.
  • Jährliche Gebühr für die Nutzung von Funkfrequenzen.
  • Antrag auf Bearbeitung von Störungsmeldungen.
  • Meldung von Störungen beim digitalen Fernsehempfang.

 

Abteilung für Regulierungspolitik

 

  • Antrag auf Zugang zum elektronischen System für Netzanschlussanträge (Zugang zum elektronischen System für Netzanschlussanträge).
  • Antrag auf Aktualisierung der Identifikationsdaten, die im elektronischen System für Netzanschlussanträge akkreditiert sind und im Register für Formalitäten und Dienstleistungen des IFT eingetragen sind.
  • Genehmigung der Referenzangebote für Telekommunikations-Großhandelsdienste, Kapazitäten, Funktionen und Infrastruktur, die von den gemeinsamen Großhandelsnetzen gemäß den Bestimmungen ihrer Konzessionen und anderen geltenden Vorschriften bereitgestellt werden.

 

Abteilung für Medien und audiovisuelle Inhalte

 

  • Antrag auf Zugang zur Mehrkanalübertragung oder zur Änderung der Kennung eines Senders, der im Mehrkanalbetrieb sendet, für Rundfunkstationen.
  • Antrag auf Zuweisung eines anderen verfügbaren virtuellen Kanals als des bereits zugewiesenen.
  • Antrag auf Bereitstellung von Rundfunksignalen, die von öffentlichen Einrichtungen des Bundes zur Weiterverbreitung gesendet werden.

  1. Über folgende E-Mail-Adressen: oficialiaai@ift.org.mx oder oficialiacompetencia@ift.org.mx.

 

Abteilung für wirtschaftlichen Wettbewerb

 

  • Anmeldung von Zusammenschlüssen gemäß §§ 90 und 92 des Bundeswettbewerbsgesetzes.
  • Die derzeit laufenden Konzentrationsverfahren werden wieder aufgenommen.

 

  1. Über die E-Mail-Adresse: atencion@ift.org.mx und das System „Soy Usuario“ (Ich bin Nutzer).

 

Allgemeine Koordinierung der Nutzerrichtlinien

 

  • die Nutzer zu betreuen, zu unterstützen und zu begleiten, die möglicherweise Probleme mit den Dienstleistungen haben.

 

Wie viel Prozent der IFT-Formalitäten können elektronisch erledigt werden?

Derzeit können 73 % der im IFT-Katalog aufgeführten Formalitäten elektronisch erledigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Formalitäten, Maßnahmen und Verfahren elektronisch abgewickelt werden können?

  • Geben Sie im Betreff der E-Mail die Nummer oder den Namen des zu erledigenden Verwaltungsvorgangs sowie die zuständige Behörde an, bei der dieser Vorgang einzureichen ist.
  • Geben Sie in der E-Mail an, welche Formalitäten eingeleitet werden müssen. Handelt es sich um eine Antwort auf eine Aufforderung, geben Sie bitte die Nummer und das Datum des amtlichen Schreibens an, mit dem die zuständige Behörde die Formalität angeordnet hat.
  • Fügen Sie der E-Mail die digitalen Dateien mit der Endung .pdf bei, die das Antragsformular enthalten, das vom Antragsteller oder seinem vor dem IFT ordnungsgemäß akkreditierten gesetzlichen Vertreter ordnungsgemäß ausgefüllt wurde.
  • Falls die Antragsteller noch nicht beim IFT akkreditiert sind, müssen sie – als digitale Datei mit der Endung .pdf – die beglaubigte Abschrift oder Kopie des Dokuments beifügen, das ihre Rechtspersönlichkeit bescheinigt.
  • Die an E-Mails angehängten Dateien dürfen 20 Megabyte nicht überschreiten.

Müssen Originaldokumente bei den zentralen Registraturstellen eingereicht werden, wenn Formalitäten, Anträge und Verfahren während der Arbeitsunterbrechung auf elektronischem Wege eingereicht werden?

Ja. Nach Ablauf der Aussetzung der Arbeiten hat der Betroffene oder sein gesetzlicher Vertreter eine Frist von 20 (zwanzig) Werktagen, um bei den zentralen Registraturstellen des IFT schriftlich und in Papierform alle Originalunterlagen einzureichen, die ursprünglich in digitaler Form übermittelt wurden, um die jeweilige Angelegenheit abzuschließen. Dabei ist die Nummer anzugeben, die im institutionellen Dokumentenverwaltungssystem registriert wurde und die zum Zeitpunkt der Maßnahme zugewiesen und mitgeteilt wurde.

 

Was würde passieren, wenn die Originaldokumente nicht bei den zentralen Archivstellen eingereicht werden?

Werden die Originalunterlagen nicht innerhalb der Frist von 20 (zwanzig) Werktagen vorgelegt, sind sie unvollständig oder stimmen sie nicht mit den fristgerecht eingereichten Unterlagen überein, kann das IFT die Formalität als nicht erfüllt betrachten, ohne dass es einer vorherigen Aufforderung oder einer entsprechenden Erklärung bedarf.

Darf die IFT Kontrollen und Überprüfungen bei Konzessionären von Telekommunikations- und Rundfunkdiensten sowie bei zugelassenen oder lizenzierten Parteien durchführen?

Ja. Die IFT-Abteilung für Compliance kann Überwachungs- und Überprüfungsmaßnahmen durchführen, um funktechnische Störungen sowie andere Unregelmäßigkeiten und Störungen der Systeme zu beheben, die für die Erbringung von Telekommunikations- und Rundfunkdiensten genutzt werden.

 

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen der Konzessionäre, der zugelassenen und lizenzierten Parteien bis zum 4. Mai 2020 ausgesetzt wurden.

Gab es Neuigkeiten zu den Fristen des Jahresprogramms für die Nutzung und Entwicklung von Frequenzbändern 2020?

 

Ja. Die Antragsfristen für Konzessionen für soziale, gemeinnützige und indigene Zwecke wurden vom 21. September auf den 16. Oktober 2020 verschoben.

 

Quellen:

  • Vereinbarung, mit der das Plenum des IFT aufgrund höherer Gewalt die Aussetzung von Verfahren beschließt, in denen gesetzliche Fristen und Termine sowie deren Ausnahmen gemäß dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz, Artikel 28 Absätze II und III, sowie dem Bundesgesetz über den wirtschaftlichen Wettbewerb, Artikel 121 und 115 Absatz II, aufgrund der durch COVID-19 bedingten Notfallmaßnahmen gelten.

Verfügbar unter: http://www.dof.gob.mx/nota_detalle.php?codigo=5590465&fecha=26/03/2020

  • Beschluss, mit dem die IFT-Plenarsitzung die Aussetzung der Arbeit aufgrund höherer Gewalt, verursacht durch die Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, erklärt und die wesentlichen Aufgaben des Instituts festlegt, deren Fortführung gewährleistet werden muss, um – im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs – zur Eindämmung und Kontrolle der Gesundheitsrisiken beizutragen, die mit der durch das SARS-CoV-2-Virus (COVID-19) verursachten Krankheit verbunden sind.

Verfügbar unter: http://www.dof.gob.mx/nota_detalle.php?codigo=5590787&fecha=31/03/2020

  • Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung, mit der die IFT-Plenarsitzung die Aussetzung der Arbeit aufgrund höherer Gewalt, verursacht durch die Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, erklärt und die wesentlichen Aufgaben festlegt, für die das Institut selbst zuständig ist und deren Fortführung gewährleistet werden muss, um im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs zur Eindämmung und Kontrolle der Gesundheitsrisiken beizutragen, die mit der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten Erkrankung (COVID-19) verbunden sind.

Verfügbar unter: http://www.dof.gob.mx/nota_detalle.php?codigo=5591276&fecha=07/04/2020

  • Beschluss, mit dem die IFT-Plenarsitzung die Aussetzung der Arbeit aufgrund höherer Gewalt, verursacht durch die Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, erklärt und die wesentlichen Aufgaben des Instituts festlegt, um die Kontinuität und Qualität der Erbringung von Telekommunikations- und Rundfunkdiensten sicherzustellen.

Verfügbar unter: http://www.ift.org.mx/sites/default/files/proyecto_f_acuerdo_nuevo_previo_sesion_rubricas_ecr_final_stp.pdf

  • Mitteilung des Bundesinstituts für Telekommunikation: Das IFT reaktiviert 73 % der elektronisch eingereichten Anträge zugunsten der Entwicklung der Telekommunikation und des Rundfunks.

Verfügbar unter: http://www.ift.org.mx/sites/default/files/comunicacion-y-medios/comunicados-ift//comunicadoacuerdopleno10520.pdf

  • Vereinbarung, mit der die IFT-Plenarsitzung die Notfallrichtlinien für die Durchführung des allgemeinen Orientierungsverfahrens über elektronische Medien erlässt.

Verfügbar unter: http://www.ift.org.mx/sites/default/files/acuerdo_lineamientos_emergencia_ai_30.04.20_v2.pdf