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Wie kann man an dem Programm zur finanziellen Bildung der CONDUSEF an Ihrer Einrichtung teilnehmen?


18. August 2020 / Finanzen und Bankwesen

 

Die Nationale Kommission für den Schutz und die Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen („CONDUSEF“) hat gemäß Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz und zur Verteidigung der Nutzer von Finanzdienstleistungen („Gesetz“) das vorrangige Ziel, die Rechte und Interessen der Nutzer von Finanzdienstleistungen zu schützen und zu verteidigen, die von öffentlichen und privaten Einrichtungen erbracht werden.

 

Artikel 5 des Gesetzes ermächtigt die CONDUSEF, „…die Einrichtung von Bildungs- und sonstigen Programmen im Bereich der Finanzkompetenz anzustreben ; zu diesem Zweck wird sie diese ausarbeiten und den zuständigen Behörden vorschlagen. Die Finanzinstitute werden über ihre Vertretungsorgane oder eigenständig mit der Nationalen Kommission bei der Ausarbeitung der im vorstehenden Absatz genannten Bildungsprogramme zusammenarbeiten“.

 

Vor diesem Hintergrund soll das vorliegende Dokument über die Merkmale des Programms zur finanziellen Bildung in Ihrer Einrichtung („Programm“) informieren, das die CONDUSEF für Unternehmen sowie öffentliche und private Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern ins Leben gerufen hat, die daran interessiert sind, nützliche Informationen zum Thema persönliche Finanzen weiterzugeben, damit ihre Mitarbeiter Kenntnisse und Gewohnheiten erwerben, die es ihnen ermöglichen, bessere finanzielle Entscheidungen zu treffen.

 

A. Verfahren zur Zusammenarbeit

 

Das Programm sieht vor, dass Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Zusammenarbeit mit der CONDUSEF anstreben, wobei Folgendes zu beachten ist:

 

 

  • Die CONDUSEF stellt Ihnen monatlich per E-Mail verschiedene Infografikenzur Verfügung und sendet Ihnen einen Link zum Herunterladen von Videos und Broschüren mit interessanten Themen zu folgenden Bereichen: 

 

(i) Haushalt

(ii) Ersparnis

(iii) Kredit

(iv) Investition

(v) Versicherungen

(vi) Altersvorsorge

 

  • Das Unternehmen kann das seinen Mitarbeitern zur Verfügung gestellte Material über folgende Kanäle verbreiten:

 (i) E-Mail

(ii) Soziale Netzwerke

(iii) Unternehmensintranet

(iv) Bildschirme

(v) Tafeln

(vi) Website

(vii) Bibliothek

(viii) Zeitschriften oder Newsletter

 

Es ist anzumerken, dass die CONDUSEF nicht verlangt, dass alle diese Kommunikationskanäle genutzt werden, sondern dass es ausreicht, wenn die Bekanntmachung über einen Kommunikationskanal erfolgt, den das Unternehmen üblicherweise nutzt.

 

  • Sobald das Unternehmen die Verbreitung des Aufklärungsmaterials abgeschlossen hat, muss es den Nachweis über die erfolgte Verbreitung auf das Portal der CONDUSEF hochladen.

 

 

B. Merkmale und Vorteile.

 

  • Kosten. Keines der Programme der CONDUSEF ist kostenpflichtig, sodass auch dieses Programm keine Kosten für das Unternehmen verursachen würde, da die Verbreitung des Materials über die dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle erfolgt.

 

  • Schulungsmaterial. Das Programm stellt eine zu 100 % auf Weiterbildung ausgerichtete Strategie für die Mitarbeiter des Unternehmens dar.

 

  • Laufzeit. Die Laufzeit des Programms ist unbefristet, sodass keine Verlängerung des Programms bei der CONDUSEF beantragt werden muss. Sollte das Unternehmen nicht mehr an dem Programm teilnehmen wollen, muss es dies per E-Mail mitteilen.

 

Es ist zu beachten, dass das Unternehmen automatisch aus dem Programm ausgeschlossen wird, falls es die monatlichen Nachweise nicht auf dem angegebenen Portal hochlädt, ohne dass dies eine Sanktion oder Geldstrafe seitens der CONDUSEF nach sich zieht.

 

  • Nutzungsrichtlinien. Das Unternehmen muss jederzeit die folgenden Richtlinien zur Nutzung von Informationen einhalten:

 

  1. Es wird anerkannt, dass der gesamte Informationsinhalt Eigentum der CONDUSEF ist.
  2. Die Inhalte dieser Informationen dürfen weder zu gewerblichen Zwecken noch zur Werbung für Finanzprodukte oder -dienstleistungen verwendet werden.
  3. Bitte beachten Sie die Verwendung, Größe und Platzierung der CONDUSEF-Logos in den übermittelten Informationen.

 

Darüber hinaus kann das Unternehmen drei Monate nach der Anmeldung zum Programm per E-Mail bei der CONDUSEF die Durchführung von Vorträgen zum Thema persönliche Finanzen oder den Workshop „Ausbilder für Finanzbildung“ beantragen.

 

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die CONDUSEF den Unternehmen, die sich für dieses Programm anmelden, keinerlei Auszeichnung oder Anerkennung gewährt.