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Rechtliche Analyse zum Betrieb von Kryptowährungs-Geldautomaten in Mexiko

BANK- UND FINANZWESEN / von Miguel Gallardo Guerra

Dieses Rechtsgutachten befasst sich kurz mit den spezifischen Vorschriften, die in Mexiko für den Betrieb von Bitcoin- oder Kryptowährungs-Geldautomaten (ATM) gelten, unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Beschränkungen. Wir legen Ihnen die folgende Analyse und Stellungnahme zur Prüfung vor, die den Umfang und die für den vorliegenden Fall geltenden rechtlichen Grundlagen sowie Empfehlungen in Bezug auf diese Art von Geschäftstätigkeit umfasst.

Hintergrund

Mexiko gehört zu den ersten Ländern weltweit, die über eine Fintech-Regulierung verfügen. Das Land hat das Potenzial dieses Ökosystems anerkannt und im März 2018 das Gesetz zur Regulierung von Finanztechnologie-Instituten (LRITF) erlassen, in dem Kryptowährungen als virtuelle Vermögenswerte definiert werden.

Obwohl das Gesetz virtuelle Vermögenswerte eindeutig anerkennt, gibt es immer mehr Unternehmen, deren Hauptzweck darin besteht, Kryptowährungen zu handeln und zu vermarkten, die in den Fintech-Bestimmungen als virtuelle Vermögenswerte definiert sind. In Mexiko gibt es seit 2013 Bitcoin-Geldautomaten (BTC), als der erste in Betrieb genommen wurde. Mit Inkrafttreten des Fintech-Gesetzes wurden wichtige Anpassungen vorgenommen, doch diese Tätigkeit ist auf mexikanischem Staatsgebiet weiterhin möglich.

Anwendbares Recht

Der Handel mit virtuellen Vermögenswerten in Mexiko wird durch verschiedene gesetzliche Bestimmungen geregelt; im Folgenden werden die wichtigsten Artikel und Bestimmungen aufgeführt:

  1. Gesetz zur Regulierung von Finanztechnologieunternehmen (LRITF)
    Definieren Sie die virtuellen Vermögenswerte und die dazu berechtigten Stellen:
    • Artikel 30: Ein virtueller Vermögenswert ist eine elektronisch erfasste Wertdarstellung, die in der Öffentlichkeit als Zahlungsmittel verwendet wird. Finanztechnologieinstitute (ITF) dürfen nur mit virtuellen Vermögenswerten handeln, die von der Banco de México (Banxico) zugelassen sind.
    • Artikel 88: Kreditinstitute dürfen nach vorheriger Genehmigung durch die Banxico und unter Einhaltung ihrer allgemeinen Bestimmungen mit virtuellen Vermögenswerten handeln.
  2. Sekundärvorschriften der Banxico (Rundschreiben 4/2019)
    Darin ist festgelegt, dass Institute interne Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten nur nach vorheriger Genehmigung durch die Banxico durchführen dürfen und verhindern müssen, dass das mit diesen Transaktionen verbundene Risiko auf die Kunden übergreift.
  3. Bundesgesetz zur Prävention und Aufdeckung von Transaktionen mit Vermögenswerten aus illegalen Quellen (Geldwäschegesetz)
    Das Gesetz
    stuft das gewerbliche Anbieten des Umtauschs virtueller Vermögenswerte durch Nicht-Finanzinstitute als risikobehaftete Tätigkeit ein, einschließlich des Kaufs, Verkaufs, der Verwahrung oder der Übertragung virtueller Vermögenswerte.

Analyse

Es gibt in Mexiko keine spezifischen Vorschriften für Bitcoin-Geldautomaten, doch müssen bestimmte Auflagen und Bestimmungen beachtet werden. Der Betrieb von Bitcoin-Geldautomaten in Mexiko beinhaltet:

  1. Umtausch zwischen Kryptowährungen
    • Voraussetzungen:
    • – Gründung eines mexikanischen Unternehmens oder einer Niederlassung.
    • – Schwerpunkt auf der Sicherheit und der Installation des Geldautomaten.
    • – Verträge mit Internet-, Wartungs- und Sicherheitsanbietern.
    • – Datenschutzerklärung, falls personenbezogene Daten erhoben werden.
    • – Vereinbarung mit einer inländischen oder ausländischen Börse.
  2. Kryptowährungsgeschäfte mit Bargeld
    • Zusätzliche Anforderungen
    • – Registrierung beim SAT für risikobehaftete Tätigkeiten
    • – Meldung an die Steuerbehörde, wenn der Betrag 58.253 MXN oder mehr beträgt.
    • – Vereinbarung mit einem Finanzinstitut über die Verwaltung von Geldern.

Schlussfolgerungen

– Es ist möglich, Bitcoin-Geldautomaten in Mexiko über ein mexikanisches Unternehmen oder eine Niederlassung zu betreiben.

– Eine spezielle Genehmigung ist nicht erforderlich, jedoch müssen die Empfehlungen und Hinweise der Steuerbehörde befolgt werden.

– Die Hauptgeschäftsbereiche werden der Handel mit Kryptowährungen sowie die Entgegennahme und Auszahlung von Geld sein, wofür Vereinbarungen mit einer Börse und einem mexikanischen Finanzinstitut erforderlich sind.

Bis bald!

Für weitere Informationen schreib uns bitte an:

mgallardo@bgbg.mx

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